| Der Austausch alter
Heizungsanlagen eröffnet großen Energieeinsparpotenziale. Hierzulande sind zum Beispiel
über 1,9 Millionen Ölkessel älter als 25 Jahre. Moderne Heizungsanlagen verbrauchen
rund 30 Prozent weniger Energie als alte Anlagen. Veraltete Heizungsanlagen verursachen
unnötig hohe Energiekosten und belasten die Umwelt und das Klima. Die Bundesregierung stellt
nun für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Bereich des Gebäudebestandes
zusätzliche 160 Millionen Euro bereit. Mit der Erhöhung des Förderetats, der durch die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet wird, erfolgt gleichzeitig eine Ausweitung
der Fördermöglichkeiten. So kann die KfW nun unter anderem erstmals den Austausch alter
Kohle-, Öl- und Gasöfen als einzelne Maßnahme entsprechend dem Maßnahmenpaket 5
des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms mit zinsgünstigen
Krediten unterstützen. Darauf weist nun die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und
umweltfreundlichen Energieverbrauch hin. Dieses Programm soll als Teil des nationalen
Klimaschutzprogramms der Finanzierung von umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung
und zur Energieeinsparung für Altbauten dienen.
Als Austausch der
Heizung definiert das CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW den
Einbau von Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dazu
gehört unter anderem der Einbau von Gas-Brennwert- oder Gas-Niedertemperatur-Heizkesseln.
Förderfähig sind dabei auch all jene Maßnahmen, die zur vollen Funktion der neuen
Anlagen erforderlich sind, also beispielsweise auch der eventuelle Umbau des Schornsteins,
der Einbau von Steuerungstechnik, die Entsorgung alter Heizkessel oder die Erneuerung von
Heizkörpern.
Beim Maßnahmepaket
5 werden von der KfW bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich
Nebenkosten wie Architekt oder Energieeinsparberatung , maximal jedoch 80 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Eine Kumulierung der KfW-Darlehen mit anderen
Fördermitteln ist so lange zulässig, wie die Summe aller Fördermaßnahmen nicht die
Summe der tatsächlichen Aufwendungen überschreitet.
Antragsberechtigt
sind Privatpersonen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Investitionen in
selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude fließen. Auch Contracting-Vorhaben sind
förderungsfähig.
Weitere
Informationen, Merkblätter und Anträge sind im Internet unter www.kfw.de oder unter der Hotline 01801/33 55 77 erhältlich!
Quelle: ASUE, 20.
Mai 2003 |