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Energiepass für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude


Hier beantworten wir Ihnen viele Fragen zum aktuellen Thema.

Energieausweis - verpflichtend?

Energiepass-Pflicht für alle?

Ab Mitte 2008 gilt eine Energieklassifizierung für Immobilien, die in dem sogenannten Energieausweis festgeschrieben wird. Als Grundlage für die Ausstellung dient die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energiepass ist nach seiner Einführung im Juni 2008 verpflichtend, wenn einer Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. An ihm ist der Energieverbrauch einer Immobilie, auf einer mit einem Zahlenwert versehenen Farbskala abzulesen.

Immobilienbesitzer, die ihr eigenes Einfamilienhaus bewohnen, benötigen derzeitig keinen Energieausweis. Eigentümer von Wohnimmobilien, die vor 1965 erbaut wurden, müssen bis zum Juli 2008 im Besitz eines solchen Ausweises sein, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Für Gebäude nach diesem Baujahr wird der Ausweis erst am 1. Januar 2009 Pflicht. Dies gilt auch für andere Gebäudearten, die nicht als Wohnräume genutzt werden.


Vorteile des Ausweises

für Mieter, Vermieter und Hauskäufer

Sinn und Zweck eines Gebäudeausweises ist es, dem zukünftigen Käufer, beziehungsweise Mieter, einen Anhaltspunkt für anfallende Energiekosten zu liefern. So kann der Mieter seine Entscheidung an den Ausweis knüpfen, sowie Punkte des Mietvertrages nachverhandeln. Dies kann zum Beispiel eine Mietminderung umfassen, bis energiesparende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Für den Mieter liegt der Vorteil darin, seinen Verbrauch für das Mietobjekt im Vorfeld abschätzen zu können und somit nicht erst bei der ersten Nebenkostenabrechnung. Ferner ist ein Vergleich mit anderen Mietimmobilien möglich.

Die Vorteile für einen Vermieter bestehen darin, bereits durchgeführte oder zukünftige Modernisierungen durch den Pass belegen zu können. Somit stärken diese Maßnahmen die Position des Vermieters bei Vertragsverhandlungen, sowie die Erfolgschance auf Vertragsabschluss gegenüber anderen Mietobjekten, insofern die Energiebilanz positiv ausfällt.


Ausweis Arten

Energieausweise verbrauchsorientiert / Energieausweise bedarfsorientiert

Es wird zwischen zwei verschiedenen Ausweisen unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energiepass basiert auf reellen Verbrauchsdaten die in der Vergangenheit liegen. Die Vorteile dieser Variante liegen im Preis-Leistungs-Verhältnis, da der Ausweis lediglich zwischen 30 und 50 Euro liegt. Nachteilig kann sich der individuelle Energieverbrauch des Vormieters auswirken, was das ermitteln der reellen Energieeffizienz der Immobilie erschwert.

Im zweiten Fall, dem sogenannten bedarfsorientierten Energiepass erfolgt die Ermittlung des Energieverbrauchs auf Grundlage eines technischen Sachverständigengutachtens. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der Dämmung, Heizungsanlage, sowie der Fenster. Diese Form des Ausweises ist, aufgrund der aufwendigeren Erstellung, kostenintensiver. Dabei fallen zwischen 150 bis mehrere hundert Euro als Kosten an. Auch hier kann das jeweilige Nutzungsverhalten einen abweichenden Verbrauch verursachen.



Die Ausweis-Typ kann für Häuser mit einem Baujahr vor 1978 frei gewählt werden. Ferner besteht Wahlfreiheit für Häuser beliebiger Baujahre, die mehr als fünf Wohnungen beherbergen.

Für Häuser, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist der bedarfsorientierte Ausweis verpflichtend. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Austellungsberechtigt sind Personen, die eine Zulassung im Bau-, Ausbau oder Anlagengewerbe inne haben. Die Ausstellung kann laut Finanzgesezt zu 55% von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, die Kosten sind somit sogar teilweise steuerlich abzugsfähig.


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