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Blogbeitrag

Posted: 23.3.2011 - 0 comment(s) [ Comment ] - 0 trackback(s) [ Trackback ]



Das Bundeskabinett hat eine neue Regelung in Sachen Biogas-Forderung beschlossen, um unerwünschten Entwicklungen entgegen zu steuern. Für die Betreiber von neuen Anlagen, die nach EEG Strom produzieren, heißt das im Klartext, dass für sie ab 2012 neue Vergütungsvorschriften gelten, da diese entsprechend angepasst werden sollen
.

Der Koalitionsvertrag besagt, dass die nächste EEG-Novelle früher zum Tragen kommt. Der Hauptgrund dafür ist, sicher zu stellen, dass keine Überförderung eintritt. Bis Juni/Juli 2011 soll ein Erfahrungsbericht über das EEG erstellt werden, der als Grundlage zur weiteren Handhabung dient. 

Mais erfreut sich seit der Förderung von Biogas-Anlagen einer steigenden Nachfrage, da er ein idealer Ausgangsrohstoff für Bioanlagen ist. Die Landwirte haben dem entsprechend reagiert und vermehrt Mais angebaut, was in manchen Gegenden Deutschland schon nahezu zu einer Monokultur führte, die das Erscheinungsbild dieser betreffenden Landschaft erheblich stört.

Die Konzentration auf ein landwirtschaftliches Erzeugnis beeinflusst zudem die Artenvielfalt der Fauna und Flora nachhaltig. Dort, wo es nicht genug Alternativen zur Nutzung gibt, sind mittlerweile auch schon erhöhte Pachtpreise für Ackerland zu verzeichnen, die den Ertrag für die Bauern deutlich schmälert.  Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sind sich einig und wollen dieser negativen Folge der Förderung, die in manchen Gegenden auftritt, Einhalt gebieten.

Somit ist eine Korrektur des Vergütungssystems notwendig, vor allem den Bonus des nachwachsenden Rohstoffes betreffend. Eine Lösung wäre eine zunehmende Verwendung von Rest- und Abfallstoffen, in erster Linie Gülle, für den Betrieb von Biogas-Anlagen




 


Erneuerbare Energie




erstellt am 18.06.2013 09:11 |