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Blogbeitrag

Posted: 21.9.2010 - 2 comment(s) [ Comment ] - 0 trackback(s) [ Trackback ]
Kategorie: know-how



Das Energiewirtschaftsgesetz der Bundesregierung verlangt, dass die Stromanbieter seit dem 1. Januar 2010 in Neubauten und bei Totalsanierungen so genannte Smart Meter einbauen. Ab 01.01.2011 müssen sie noch zusätzliche Stromtarife, die Tageszeit abhängig sind, anbieten. Auch in Altbauten muss auf Wunsch des Kunden der alte Stromzähler ausgewechselt werden.

 

Die neue Technologie hat den besonderen Vorteil, dass sie sekundengenau den aktuellen Verbrauch feststellen kann. Stromschlucker haben dann keine Chance mehr, denn sie werden exakt ermittelt. Für jede einzelne Stand-by-Funktion kann der Energieverbrauch festgestellt werden, was so manchen Nutzer dann doch zum kompletten Abschalten veranlassen wird. Dass der Kunde verantwortungsbewusster mit seinem Energiekonsum umgeht, ist der Hauptzweck zur Einführung der neuen Smart-Meter. Wer genau weiß, wo, wann und wie viel Strom er verbraucht, kann einfacher sparen, an Energie-und natürlich- auch an Geld.

Die kompletten Daten werden gespeichert und können vom Verbraucher über ein Kommunikationsgerät bzw. über einen Bildschirm eingesehen werden. Wenn die Anbieter noch die zusätzlichen von der Tageszeit variablen Tarife anbieten, ist zudem noch die Möglichkeit gegeben, Geräte wie Spül- oder Waschmaschine jeweils vom Strompreis abhängig zu nutzen. Es wird in Zukunft auch kein Stromablesen mehr geben, dann die Daten werden automatisch zur Rechnungsstellung weiter geleitet.


Doch laut aktueller forsa-Studie findet der Smart Meter beim Verbraucher noch recht wenig Anklang. Dieser findet die neue Technik zwar prinzipiell gut, ist aber nicht bereit, für die Installation viel Geld auszugeben. Es wird auch befürchtet, dass damit der Strompreis noch zusätzlich steigt. Zudem haben es die Stromlieferanten bisher versäumt bzw. noch nicht ausreichend gefördert, unterschiedliche Tarife anzubieten.

 


Erneuerbare Energie




erstellt am 26.05.2013 11:27 |