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Blogbeitrag

Posted: 24.8.2010 - 0 comment(s) [ Comment ] - 0 trackback(s) [ Trackback ]
Kategorie: know-how

Bereits 2009 wurde die Energiesparverordnung geändert und 2012 soll nun erneut eine Änderung folgen, welche vor allem Neubauten und den Energieausweis betreffen. So erhält  insbesondere der Energieausweis mehr Bedeutung und umfasst gleichzeitig mehr Aufwand für Behörden und Hauseigentümer.


Bisher waren Angaben zur Modernisierung freiwillig, ab dem Jahr 2012 besteht jedoch die Verpflichtung, konkrete Maßnahmen zur Sanierung einzutragen, sowie Hinweise bezüglich der Umsetzung festzuhalten. Zusätzlich müssen Vermieter, beziehungsweise Verkäufer, (potenziellen) Mietern oder Käufer des entsprechenden Objekts das Original oder die Kopie des Energieausweises vorlegen. Hierdurch wird eine vollkommene Transparenz geschaffen, von der vor allem interessierte Käufer profitieren.
Darüber hinaus ist es ab 2012 in kommerziellen Medien, in denen eine Anzeige für die Vermietung oder Verkauf publiziert wurde, erforderlich, auch die Gebäudeeffizienz , die auf dem Energieausweis festgehalten ist, offen zu legen.


Für Behörden bedeutet dies ebenfalls tiefgreifende Veränderungen, die aus der Umsetzung dieses Vorgangs resultieren: Denn ab 2012 müssen sie, sofern sie Eigentümer eines Bestandsgebäudes sind, den Modernisierungsmaßnahmen, die auf dem Energieausweis ausgewiesen sind, innerhalb von zehn Jahren nachkommen. Außerdem sind Eigentümer eines öffentlichen Gebäudes, welches größer ist als 500 m², verpflichtet, den Energieausweis aushängen. 2015 soll die Reglung bereits bei 250 m² Nutzfläche greifen. Bisher galt die Regelung nur für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, das eine Größe ab einem Mindestwert von 1000 m² besaß.


Beim Thema Heizungs- und Klimatechnik muss ab 2012 regelmäßig Fachpersonal die Anlagen überprüfen. Heizkessel mit einer Nennwertleistung von über 20 kW  werden zudem „der Prüfung des Wirkungsgrades der Kessel und der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizbedarf des Gebäudes“ unterzogen.
Für Neubauten wird es dann ab 2020 ebenfalls eine umfangreiche Änderung geben, denn dann müssen sie als Fast-Null-Energiegebäude deklariert werden. Das bedeutet, dass Heizung, Lüftung und Kühlung nur noch minimal Energie verbrauchen dürfen.


Erneuerbare Energie
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erstellt am 10.02.2012 13:26 |