Die Hackgutheizung und ihre Förderung ab 2014
Auch die Hackgutheizung gehört zu den modernen Holzheizungen. Sie ist im Volksmund als Hackschnitzelheizung besser bekannt und entspricht in ihrer Funktionsweise der Pelletheizung. Deshalb ähneln sich auch die Fördermöglichkeiten der beiden Heizungssysteme sehr stark. Grundlegend kann man in drei mögliche Förderungen unterscheiden:
Hackgutheizung durch BAFA fördern lassen
Hackgutheizung durch BAFA fördern lassen
Wie so oft bei den modernen Heizungsanlagen, sollte auch bei der Hackgutheizung die BAFA der erste Ansprechpartner für eine mögliche Förderung sein. Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) kann man hier einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Dieser gliedert sich in die
Basisförderung und mögliche
Boni.
Voraussetzungen für die Basisförderung
Die Basisförderung kann dabei in vielen Fällen mit einem oder mehreren Boni kombiniert werden. Für die Hackschnitzelheizung gelten folgende Voraussetzungen für die Förderung durch die BAFA:
Nennwärmeleistung von fünf bis 10 Kilowatt
Hackschnitzelheizung muss automatisch beschickt sein
Pufferspeichervolumen von 30 l / kW
Der letzte Punkt ist entscheidend für die pauschale Förderhöhe von 1.400 Euro.
Die Boni der BAFA
Neben der Basisförderung stehen interessierten Eigenheimbesitzern noch Boni zur Verfügung. Das sind konkret folgende drei Bonus-Programme:
Kombinations-Bonus = 500 Euro
Effizienzbonus = Erhöhung der Basisförderung um bis zu 50 Prozent
Innovationsförderung = 750 Euro
Die Innovationsförderung der BAFA für die Hackgutheizung
Die Innovationsförderung sieht konkret eine Förderung für „innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vor. Dabei kann die Hackschnitzelheizung gefördert werden, wenn
ein Abgaswärmetauscher nachgerüstet oder neu eingebaut wird, bei dem auch die Wärme der Abgase zum Heizen genutzt wird oder
ein Partikelabscheider eingebaut wird, der zur Abscheidung von Feinstaub führt.
Fristen für die BAFA Förderung
Wer die BAFA Förderung nutzen will, muss dafür bestimmte Fristen einhalten und diese richten sich nach dem Antragsteller. Das heißt, dass
Privatpersonen die Förderung binnen sechs Monate nach Inbetriebnahme der Hackgutheizung beantragen müssen und
Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen vor Abschluss des Vertrages zum Einbau einer Hackgutheizung den Antrag stellen müssen.
Hackgutheizung durch KfW fördern lassen
Auch die KfW fördert den Einbau einer Hackgutheizung. Dafür stehen gleich mehrere Programme zur Verfügung:
Erneuerbare Energien – Premium: für Hackgutheizungen ab 100 kW Leistung (Mehrfamilienhäuser, zentrale Versorgung mehrerer Häuser)
Energieeffizient Bauen (Nr. 153): für Einfamilienhäuser
Energieeffizient Sanieren (Nr. 151): für Einfamilienhäuser
Energieeffizient Sanieren (Nr. 430): für Einfamilienhäuser
Wohnraum Modernisieren (Nr. 141): für Einfamilienhäuser
KfW-Förderung für große Anlagen und Gewerbe
Das erste Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ steht nur für große Hackgutheizungen zur Verfügung. Dabei gelten folgende grundlegende Voraussetzungen und Bedingungen:
Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit
Laufzeit fünf bis zehn Jahre
Anlaufjahre (tilgungsfrei): bis zu zwei
Zinssatz bei max. 10-jährigerLaufzeit über die gesamte Laufzeit festgeschrieben
Förderung von 100 Prozent der Nettoinvestitionskosten
Förderbetrag max.: 10 Millionen Euro
Mehrwertsteuer wird nicht gefördert
KfW-Förderung für Privatpersonen
Darüber hinaus gibt es die einzelnen Programme für die privaten Hackgutheizungen. Hierbei werden beim Programm Nr.
153 zinsgünstige Darlehen bis zu 100 Prozent der Baukosten, ausgenommen die Grundstückskosten, vergeben (max. 50.000 Euro pro Wohneinheit),
151 zinsgünstige Darlehen bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit gewährt,
430 zinsgünstige Darlehen in prozentualer Höhe der förderfähigen Kosten gewährt,
141 zinsgünstige Darlehen für Einzelmaßnahmen geboten, z. B. Einbau der Hackgutheizung, die aber als Zentralheizung der Immobilie genutzt werden muss.
Die KfW-Förderung muss in allen Fällen vor der Beauftragung einer Hackgutheizung beantragt werden.
Hackgutheizung durch Bundesländer fördern lassen
Zahlreiche Bundesländer bieten eigene Programme für die Förderung von Hackgutheizungen. Diese sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, so dass man sich genau informieren sollte. Beispielhaft seien hier drei länderspezifische Förderungen genannt:
Mecklenburg-Vorpommern: Aktionsplan „Klimaschutz Heizungsanlagen“, Förderung nur für Körperschaften und Organisationen, Förderung von max. 30 % der förderfähigen Kosten, Mindest-Investitionssumme = 20.000 Euro
Hessen: Programm „Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft“, Förderung für juristische und natürliche Personen, Mindestanlagenleistung = 50 kW, Anlage muss zur zentralen Wärmeversorgung genutzt werden
Hamburg: Klimaschutzprogramm „Bioenergie“, Förderung für Grundeigentümer in Hamburg, Förderung für Hackgutheizung in Einfamilienhäusern, Förderhöhe = 45 Euro pro kW Nennleistung
Beispiel: Hackgutheizung 8kW
Die oben genannten Zahlen sind natürlich nur schwer verständlich. Deshalb wollen wir diese an einem Beispiel verdeutlichen:
Hackgutheizung Kosten: 17.500,00 €
Hackgutheizung Leistung: 8 kW
Hackgutheizung Standort: Hamburg
Fall1 | Fall 2 | |
Ohne Besonderheiten | Betrieb mit Solarthermieanlage | |
Basis-Förderung BAFA | 1.400,00 € | 1.400,00 € |
Kombinationsbonus | 0,00 € | 500,00 € |
Innovationsbonus | 0,00 € | 0,00 € |
Förderung Bundesland (45 € / kW) | 360,00 € | 360,00 € |
Gesamtförderung | 1.760,00 € | 2.260,00 € |
Gesamtförderung prozentual | 10,06 % | 12,91 % |
Fall 3 | Fall 4 | |
Betrieb mit Abgaswärmetauscher | Betrieb mit Solarthermieanlage + Abgaswärmetauscher | |
Basis-Förderung BAFA | 1.400,00 € | 1.400,00 € |
Kombinationsbonus | 0,00 € | 500,00 € |
Innovationsbonus | 750,00 € | 750,00 € |
Förderung Bundesland (45 € / kW) | 360,00 € | 360,00 € |
Gesamtförderung | 3.010,00 € | 3.510,00 € |
Gesamtförderung prozentual | 17,20 % | 20,06 % |
Nicht berücksichtigt sind in diesem Fall natürlich die zinsgünstigen Darlehen seitens der KfW.