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a n z e i g e
Thema Umwelt/ Energiesparen vom 18.04.2001 @ 18:54:43 CEST
Anzeige Heizungsmodernisierung - gesetzliche Vorgaben und Fristen!
Bereits 1996 wurde die Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes, 1. BimschV) geändert....
Bereits 1996 wurde die Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen (1. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes, 1. BimschV) geändert. Dabei wurden
unter anderem neue Grenzwerte für die Abgasverluste von Öl- und
Gasfeuerungsanlagen (bis 5 MW bzw. 10 MW) festgelegt.
So müssen neue oder wesentlich geänderte Öl- und Gasfeuerungsanlagen seit dem 01. Januar 1998 folgende
Abgasverlust-Grenzwerte einhalten: Bei Anlagen mit einer Heizleistung
von 4-25 kW werden maximal 11% Abgasverlust geduldet, bei
Anlagen über 25 bis 50 kWmaximal 10% und bei Anlagen
über 50 kWmaximal 9% Abgasverlust.
Bestehende Altanlagen müssen die neuen Grenzwerte
nach einer Übergangsfrist einhalten. Diese Übergangsfrist ist
einerseits von der Nennwärmeleistung der Anlage abhängig und
andererseits von dem Abgasverlust, welcher der Schornsteinfeger bei der
Einstufungsmessung ermittelt hat. Die Übergangsfristen können der
folgenden Grafik entnommen werden.
Beispiel: Eine bestehende Ölfeuerungsanlage
mit 30 kW wies bei der Einstufungsmessung einen Abgasverlust von 13% auf.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfte der Abgasverlust maximal 10%
betragen. Demnach endet die Übergangsfrist (siehe Schaubild) am
01.11.2001. Bis zu diesem Zeitpunkt muß die Heizungsanlage
modernisiert werden.
Im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung sollten
Sie sich auch über die Möglichkeiten einer BHKW-Installation
informieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim BHKW-Infozentrum Rastatt.