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 | Thema Photovoltaik (Solarstrom) vom 06.01.2004 @ 11:34:15 CET
Neue Sonnenstrom-Vergütung seit 1. Januar 2004
Zum 1. Januar 2004 sind die neuen Bedingungen für die Vergütung von Sonnenstrom in Kraft getreten. Mit dem sogenannten "Photovoltaik-Vorschaltgesetz" wurde ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen. Die noch junge deutsche Solarindustrie, aber auch Handwerk und Investoren, sollen in die Lage versetzt werden, nach dem erfolgreichen Jahr 2003 den Erfolgskurs zu halten...
Die neuen Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab Anfang des Jahres 2004 in Betrieb genommen werden. Erzeuger von Solarstrom erhalten zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächen-Anlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, fuer den darueber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und fuer den 100 KW uebersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde bei fassadenintegrierten Anlagen.
Die Unternehmen der Solarbranche können damit von einem weiteren kräftigen Marktwachstum der Photovoltaik ausgehen, der befürchtete "Fadenriss" wird vermieden.
Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfW-Umweltprogramms für gewerbliche Unternehmen weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen an.
Der weitere Ausbau der Photovoltaik wird außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien für die Photovoltaik unterstützt. Allein im Jahr 2003 hat das Bundesumweltministerium hierfür 27 Millionen Euro eingesetzt. Diese Förderung soll in den kommenden Jahren nach den Vorstellungen des Bundesumwelt-Ministeriums auf hohem Niveau weitergeführt werden. Ziel ist, Deutschland als Produktionsstandort für die Hightech-Produkte der Photovoltaik zu festigen und weiter auszubauen.
Das "Zweite Gesetz zur Änderung des EEG" - das sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz - vom 22.12.2003 finden Sie in der Download-Rubrik unter: Photovoltaik-Vorschaltgesetz
 Redaktion
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Photovoltaik (Solarstrom)
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