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 | Thema Bioenergie/ Biomasse vom 03.04.2001 @ 09:04:46 CEST
Anzeige Tiermehl fällt nicht unter den Biomasse-Begriff nach der Biomasse-Verordnung
Tiermehl ist nach Definition der im März vom Bundeskabinett beschlossenen Biomasseverordnung nicht als Biomasse deklarierbar...
Daher kann Strom aus Biogas, welches auf Basis oder unter Zumischung von Tiermehl gewonnen wird, nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.
Insgesamt wird der Biomasse-Begriff in der neuen Verordnung streng definiert und reglementiert. So wird die Zumischung von fossilen Energieträgern lediglich zur Biogasnutzung in Zündstrahlmotoren (für die Zündflamme) erlaubt.
Nähere Informationen zur Biomasse-Verordnung (BiomasseV) erhalten Sie in der Rubrik "Aktuelle Statements" auf den Seiten des BHKW-Infozentrums Rastatt.
 bhkw-info
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