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Thema Bioenergie/ Biomasse vom 03.04.2001 @ 09:02:37 CEST


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RME nur noch drei Jahre als Biomasse anerkannt?


Aktuelle Bioenergie News Die neue Biomasseverordnung (BiomasseV) sieht vor, dass neue Anlagen, welche mit Pflanzenölmethylester betrieben werden, nur noch die Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, wenn diese bis 2004 installiert werden...

Anlagen, welche später in Betrieb gehen, werden voraussichtlich bei Nutzung von Pflanzenölmethylester, wie z. B. Rapsölmethylester (RME), keine Vergütung nach dem EEG erhalten.

Begründet wird diese Maßnahme mit der Verwendung von Methanol fossilen Ursprungs in den derzeit angewandten Herstellungsverfahren von Pflanzenmethylester. In drei Jahren erhofft sich der Gesetzgeber eine deutliche Verbesserung im Bereich der Motoren, die originäres Pflanzenöl nutzen.

Nähere Informationen zur Biomasse-Verordnung (BiomasseV) erhalten Sie in der Rubrik "Aktuelle Statements" auf den Seiten des BHKW-Infozentrums Rastatt.

bhkw-info













     
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