Die Übergangsbestimmungen des neuen KWK-Gesetzes
Thema: BHKW/KWK | 02.06.2016 | Aufrufe: 269 | Bewertung:

Wie sehen die Fragen aus und wie können sie beantwortet werden?
Die Fragen, die sich zu den Übergangsbestimmungen gemäß § 35 Absatz 3 des KWK-Gesetzes ergeben, sind recht unterschiedlich. Nachfolgend soll eine kurze Auflistung einen groben Überblick geben. Die Fragen sind zum Beispiel:
- Welche Unterlagen werden für den Nachweis der Übergangsbestimmungen benötigt?
- Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2016) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Was sind die Auswirkungen für bestehende Anlagen und Neuanlagen?
- Welche Übergangsregelungen gelten?
- Welches KWK-Gesetz gilt bei der KWK-Förderung?
- Reicht eine alte BImSchG-Genehmigung aus, um die Übergangsregelung des KWKG 2016 nutzen zu können?
Selbstverständlich umfassen die gestellten Fragen nicht nur den Bereich der Übergangsregelungen, sondern auch das gesamte Gesetz an sich. Zur Beantwortung der wichtigsten Fragen hat das BHKW-Infozentrum eine eigene Rubrik auf der bereits bestehenden Informationsseite zum KWK-Gesetz eingerichtet. Diese Rubrik heißt FAQ = „Frequently Asked Questions“ = häufig gestellte Fragen. Zu finden ist die Rubrik auf http://www.kwkg2016.de. Hier kann der interessierte Nutzer Antworten auf seine Fragen finden.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten der Information?
Zusätzlich zur Seite der häufig gestellten Fragen gibt es auf der oben erwähnten Seite http://www.kwkg2016.de einen Bericht zu den Übergangsbestimmungen des KWKG. Hier wird ganz ausführlich auf Punkte eingegangen, die oft unklar sind oder über die Uneinigkeit herrscht. Im Bericht angesprochene Punkte sind zum Beispiel:
- Unter welchen Gesichtspunkten Betreiber von KWK-Anlagen bzw. KWKK-Anlagen frei wählen können, ob sie Ansprüche aus dem alten KWK-Gesetz 2012 oder dem neuen KWK-Gesetz 2016 geltend machen.
- Wie genau die Pflicht zur Direktvermarktung des Stroms durch den KWK-Anlagenbetreiber aussieht.
- Was die besonderen Übergangsregelungen für Brennstoffzellen und ORC-Anlagen sind.
- Auch der Wortlaut des betreffenden Paragraphen des KWKG ist noch einmal aufgeführt.
Die Informationsseite beantwortet eine ganze Reihe Fragen durch übersichtliche Fakten, durch einen überschaubaren Aufbau der Seite und natürlich durch fachmännische Antworten. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, steht das Team des BHKW-Infozentrums immer gern zur Verfügung.
Ähnliche BHKW/KWK Artikel:
- Wie geht es weiter in Sachen Antriebe und Brennstoffe?- Tipps für das Energiesparen im Sommer
Ähnliche Fachberichte:
- Stroh als Brennstoff für Kleinfeuerungsanlagen - Ein neuer Ansatz für die nachhaltige Energiegewinnung- Autogas bleibt weiterhin die Spritsparalternative