Förderungssätze für PV-Anlagen im ersten Quartal 2016
Thema: Photovoltaik | 13.01.2016 | Aufrufe: 360 | Bewertung:

Anlagenart |
Förderungssatz |
Kleinanlagen bis zehn kW Leistung |
12,31 Cent/kWh |
PV-Anlagen bis 40 kW Leistung |
11,97 Cent/kWh |
PV-Anlagen bis 100 kW Leistung |
10,71 Cent/kWh |
Freiflächenanlagen |
8,53 Cent/kWh |
Fördersätze für Solaranlagen werden monatlich festgesetzt
Die Bundesnetzagentur legt laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für jeden Monat fest, welche Förderung die Anlagenbetreiber für den mit der Sonnenkraft erzeugten Strom erhalten. Dabei wird stets der Zubau an PV-Anlagen in den letzten zwölf Monaten zugrunde gelegt. Im Gesetz wird eine bestimmte Zahl an Zubauten, ein so genannter „Korridor“ festgelegt. Wenn sich die Zahlen innerhalb dieses „Korridors“ bewegen, kann die Vergütung für Solarstrom pro Monat um einen halben Prozentpunkt abgesenkt werden.
Allerdings wurde das Ausbauziel im abgelaufenen Jahr 2015 deutlich verfehlt. Der gesetzliche Korridor lag bei 2.400 bis 2.600 Megawatt. Tatsächlich wurden aber nur PV-Anlagen mit einer Leistung von 1.419 Megawatt zugebaut. Demnach ist eine Abweichung von mehr als 900 Megawatt gegeben, so dass die Förderungssätze für Photovoltaik nicht sinken dürfen. Wenn der Ausbau die Leistung von 1.400 Megawatt unterschreitet, können die Vergütungssätze sogar wieder ansteigen. In der Umgangssprache bezeichnet man diese Regelung als „atmenden Deckel“.
Aufatmen für Photovoltaik-Freunde
Dabei hatte die EEG-Novelle von 2014 die Bedingungen für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie zunächst stark verschlechtert. So hieß es, dass selbst für den selbst verbrauchten und erzeugten Strom die EEG-Umlage gezahlt werden müsse. Die von der Branche als „Sonnensteuer“ bezeichnete Umlage stieß den Unternehmen, aber auch privaten Anlagebetreibern sauer auf. Nur wenige Schlupflöcher gab und gibt es, um diesen zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen.
Die Betreiber haben schon mit Einführung der EEG-Novelle von 2014 prognostiziert, dass der „atmende Deckel“ und die Pflicht zur Selbstvermarktung einen starken Ausbau der Photovoltaik-Anlagen in Deutschland negativ beeinträchtigen würden. Wie sich nun anhand der Daten des abgelaufenen Jahres zeigt, haben die Kritiker mit ihren Aussagen Recht behalten. Für Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die erst jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nehmen, ist es dennoch erfreulich, dass die Fördersätze sich im ersten Quartal 2016 nicht weiter verringern.

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