Thema BHKW & KWK vom 08.05.2012 @ 16:19:43 CEST
Sind nach den Solaranlagen nun die BHKWs dran?
Derzeit wird in diesem unserem Lande offenbar ein harter Sparkurs gefahren. Hatte in den vergangenen Monaten vor allem die Solarindustrie unter den teils massiven Kürzungen zu leiden, hat die Bundesregierung nun offenbar ein Auge auf Mini-Blockheizkraftwerke geworfen.
Wie es unlängst in einem Bericht des BHKW-Informationszentrums hieß, seien nämlich ab sofort keine Energiesteuererstattungen mehr für Blockheizkraftwerke vorgesehen, sofern diese eine elektrische Leistung von weniger als zwei Megawatt aufweisen.
Eine Vorgabe, die es in sich hat
Von der neuen Regelung sind selbst all‘ jene Blockheizkraftwerke betroffen, für die erst kürzlich die Bafa-Förderung bewilligt wurde. Wissenswert ist, dass die Energiesteuerrückerstattung bislang auf dem Energiesteuergesetz beruht, welches eine Steuerbefreiung vorsieht, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Meinung der Europäischen Union ist eine solche Vorgehensweise allerdings nicht zulässig, sodass sich die Verantwortlichen nunmehr gezwungen sahen, eine Auszahlung nur noch bis (längstens) zum 31. März des Jahres zu gewähren.
Gut informierten Quellen zufolge sei es gegenwärtig aber sehr wohl noch denkbar, dass eine Erstattung für verbrauchte Brennstoffe auch noch nach diesem Zeitpunkt erfolgen könnte. Wie sich die EU in diesem Zusammenhang letztlich entscheiden wird, steht aktuell noch nicht fest, wenngleich bereits seit Ende des vergangenen Jahres entsprechende Anträge in Brüssel vorgelegen hatten.
Auch beim EnEV ist einiges in Bewegung
Und als sei all‘ das nicht genug, stehen offenbar nun auch die neuen Referentenentwürfe zur Energieeinsparverordnung (EnEV) kurz vor ihrer Veröffentlichung. Inwieweit in dieser Hinsicht jedoch Kürzungen erwartet werden, steht aktuell noch nicht fest. Erst nach Verlesen im Bundestag können diesbezüglich nähere Informationen bekanntgegeben werden. Sigrid Feßler, Verbandsdirektorin des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, teilte diesbezüglich mit, dass in der neuen EnEV unter anderem gar mit Verschärfungen in Bezug auf die Dreischeiben-Verglasung sowie beim Thema Neubau generell zu rechnen sei. Von rund 7,5 Prozent ist dabei die Rede, was insbesondere für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zusätzliche Finanzbelastungen in Höhe von rund 20.000 Euro zur Folge haben könnte.
Autorin: ab
 oak-media
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