Thema Energiesparendes Bauen vom 26.04.2012 @ 16:52:17 CEST
BHKW-Investitionszulagen von der BAFA
Von Seiten der Bundesregierung ist bekanntlich geplant, bis zum Ende des Jahres 2020 den Energieanteil der so genannten Kraft-Wärme-Kopplung auf immerhin 25 Prozent zu erhöhen. Gegenwärtig streiten sich die Experten zwar noch über die Chancen, dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen. Allerdings ist man diesbezüglich – so jedenfalls glauben mittlerweile immer mehr Fachleute – durchaus auf einem guten Weg.
Vor allem die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken sind, auch im Vergleich zu den üblichen EU-Anforderungen, ungemein hoch. So spielt in erster Linie sicherlich die staatliche Subventionierung von Mini-Blockheizkraftwerken eine maßgebliche Rolle. Denn nur so kann diese Form der Energieversorgung von Grund auf explizit unterstützt und beim Verbraucher selbst attraktiver gestaltet werden.
Attraktive Förderungen erwarten den umweltbewussten Verbraucher
Hauseigentümer, die sich für die Installation eines Blockheizkraftwerkes entscheiden und die von den staatlichen Förderungen profitieren wollen, haben die Möglichkeit, einmalige Zuschüsse zu beantragen. Dabei werden insbesondere die BHKWs gefördert, welche eine Leistung von bis zu zwanzig Kilowatt aufweisen.
Folgende Förderungen sind jeweils vorgesehen:
Betreiber von Mini-BHKWs mit einer Leistung von bis zu einem kW erhalten 1.500 Euro Zuschuss
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 19 kW erhalten 3.450 Euro Zuschuss.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass ein Mindestgesamtjahresnutzungsfaktor von 85 Prozent gegeben sein muss. Dieser berechnet sich aus der Relation der insgesamt generierten thermischen bzw. elektrischen Energie zum jeweils aufgewendeten Brennstoffanteil. Weiter muss gewährleistet sein, dass Mini-BHKWs mindestens eine Energieersparnis in Höhe von 15 % aufweisen müssen.
Bei Blockheizkraftwerken mit einer Energieleistung von über zehn kW beträgt diese Anforderung gar 20 %. Und auch im Hinblick auf die entsprechenden Speicherkapazitäten gilt es, gewisse Vorgaben zu erfüllen.
So ist es nicht nur vonnöten, dass eine „mitdenkende“ Steuerung integriert ist. Sondern außerdem gilt es, dass je erzeugter Kilowattstunde ein Energiespeicherpotenzial von exakt 1,6 kW gewährleistet sein muss. Demgemäß haben Betreiber einer Blockheizkraftanlage im Fünfjahresrhythmus damit zu rechnen, dass diese Vorgaben regelmäßig überprüft werden.
Das heißt, dass sämtliche entsprechenden Anlagendaten alle fünf Jahre dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden müssen. Weitere Informationen sind auf dem BAFA-Internetportal schon in wenigen Wochen abrufbar. Förderanträge werden seit April angenommen.
Autorin: ab
 oak-media
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