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Sie sind hier: Start > News & Wissen > BHKW/ KWK: Fernwärme-Anschlusspflicht ist rechtlich zulässig : zurück

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Thema BHKW & KWK vom 23.09.2002 @ 15:13:38 CEST


Fernwärme-Anschlusspflicht ist rechtlich zulässig


Aktuelle BHKW/KWK News Mit Urteil vom 21.08.2002 (Aktenzeichen:2 L 30/00) hat das OVG Schleswig die Klage eines Wahlstedter Unternehmens gegen den Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme in zweiter Instanz abgewiesen.

Nach den bislang nur mündlich verkündeten Gründen der Entscheidung dürfen Gemeinden nicht nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen - wie etwa außerordentlichen Luftverunreinigungen im Gemeindegebiet - einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme anordnen. Vielmehr sei eine Berechtigung hierzu auch aus Gründen globaler Umweltvorsorge gegeben. Dies folge schon aus der im Grundgesetz enthaltenen Staatszielbestimmung Umweltschutz, die auch die Gemeinden zum Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens und damit insbesondere zum Klimaschutz verpflichtet. Diesem Ziel diene eine Versorgung mit Fernwärme jedenfalls dann, wenn die Wärmeerzeugung mit einer Kraft-Wärme-Kopplung erfolge.

Dem von der Stadt Wahlstedt erstrittenen Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung für die gesamte kommunale Fernwärmeversorgung in Schleswig-Holstein und wohl auch über die Landsgrenzen hinaus zu. Erneut bestätigt ein hohes Gericht die Bedeutung des Klimaschutzes und billigt der öffentlichen Hand entsprechende Handlungsmöglichkeiten zu.

Schon im März 2001 hätte der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung der Einspeisevergütung nach dem Stromeinspeisungsgesetz für Rechtens erklärt. Im Juni 2002 erfolgte eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im Juli 2002 hatte der Bundesgerichtshof gegen die Vorinstanzen zugunsten der schleswig-holsteinischen Gemeinde Börnsen entschieden, dass Gemeinden aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung der Fern- bzw. Nahwärmeversorgung den Vorrang geben und diesen Vorrang privatrechtlich in den Grundstückskaufverträgen verankern dürfen.
http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/urteil2.html

bhkw-info




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