Sicherlich ist die Anschaffung einer
Pellet-Heizung vergleichsweise teuer. Aber ein solches Vorhaben wird meist in einer ganz besonderen Weise gefördert. Allerdings nur unter der Bedingung, dass auch gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
So sollte der entsprechende Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beispielsweise nicht später als ein halbes Jahr nach der ersten Nutzung der Pelletheizung gestellt werden. Es macht Sinn, im Rahmen der Antragstellung zur Inanspruchnahme der Bonusförderung eine Kopie des
Energieausweises mit einzureichen.
Gleichwohl sollte dabei auch die Rechnung des Installationsunternehmens nicht fehlen.
Grundsätzlich werden alle die Anlagen gefördert, welche der Verbrennung von fester Biomasse dienen und die zur Erzeugung von Wärme genutzt werden können. Zu berücksichtigen ist aber, dass nur die Anlagen gefördert werden, die zur Wärmegewinnung in Gewerbegebäuden oder in Wohnhäusern genutzt werden. Dabei muss ein entsprechender Bauantrag noch vor dem 1. Januar des Folgejahres gestellt worden sein. Übrigens ist sogar eine Bonusförderung durch eine gleichzeitig installierte solare Anlage denkbar.
Wird der Förderantrag bewilligt, sind für automatisch beschickte Pellet-Heizungen 36 Euro pro kW (bei den Leistungsklassen 5 bis 100 kW) drin. Die Mindestförderung für Anlagen mit integrierter Wassertasche beträgt 1.000 Euro, bei modernen Pellet-Kesseln beläuft sich die staatliche Unterstützung auf rund 2.000 Euro. Die Subventionierung bei Holzpellet-Heizungen (egal, ob mit oder ohne zusätzlichen Kombikessel) bei bis zu 30 Litern Fassungsvermögen beträgt durchschnittlich etwa 2.500 Euro.
Wenn man bedenkt, dass die Kosten für Holzpellets bei 3,5 Cent pro Kilowatt liegen und diesbezüglich von einem Wirkungsgrad von immerhin 90 Prozent ausgegangen wird – bei einer Leistung ab sechs Kilowatt – kann sich die Installation angesichts der attraktiven staatlichen Förderung bereits nach kurzer Zeit rentieren.
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