Thema Verordnungen & Gesetze vom 11.06.2010 @ 14:59:54 CEST
Umweltschutz im Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet
Die Begrifflichkeiten sind teilweise etwas verwirrend, daher ist es im Zuge des neuen Bundesnaturschutzgesetzes, dass seit März 2010 in Kraft getreten ist, sinnvoll diese Umweltbegriffe genauer unter die Lupe zu nehmen. In einem Naturschutzgebiet geht es langfristig hauptsächlich um den Schutz und den Erhalt der vermehrt unberührten Natur und ein Gebiet mit Tradition.
Bei einem Landschaftsschutzgebiet handelst es sich natürlich auch um ein Art Naturschutzgebiet, jedoch mit der Priorität das durch Menschen kultivierte und genutzte Gebiet zu schützen. Die Fläche eines Landschaftsschutzgebietes dient der Erholung in der Natur. Es können innerhalb dieses Gebietes Flächen ausgewiesen werden, die gezielt dem Tier- und Pflanzenschutz einer bestimmten Art zu Gute kommen. So kann es zum Beispiel um eine besondere Vogelart zu schützen, innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes zudem noch ein Vogelschutzgebiet geben.
Um als Biosphärenreservat bezeichnet zu werden, muss eine Landschaftsfläche mindestens die Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes einhalten. Ein bekanntes Biosphärenreservat ist die Schwäbische Alb und die Rhön. In diesen Gebieten geht es hauptsächlich um die Erhaltung oder Wiederherstellung einer typischen Kulturlandschaft mit ihrer historisch gewachsenen Fauna und Flora, die durch verschiedenste Nutzungen geprägt ist. Durch Biosphärenreservate wird eine Erprobung und Entwicklung vo
n schonenden Wirtschaftsweisen bestätigt.
Als Naturpark werden großflächige, naturnahe Erholungsgebiete bezeichnet, die die Idee der Kombination von Naturschutz und Erholung aufgegriffen haben. Durch verschiedene Zonen innerhalb eines Naturparks erfolgt eine gezielte Steuerung der Besuchermassen, obgleich andere Bereiche des Parks dem Naturschutz dienlich sind, weil sie Ruheoasen für die Tiere bleiben.
Ein Naturdenkmal genießt einen Einzigartigkeitswert. Es können Felsen sein, wie zum Beispiel die Externsteine des Teutoburger Waldes, erdgeschichtliche Aufschlüsse, seltene oder jahrhundertealte Bäume, Gletscherspuren, Quellen, Wasserfälle oder Wasserläufe. Ein Erhalt und Schutz ist aus einem naturgeschichtlichen, landesgeschichtlichen oder wissenschaftlichen Hintergrund in jedem Fall sinnvoll. Das Gebiet eines Naturdenkmals ist auf maximal fünf Hektar begrenzt.
Ferner gibt es noch die kleineren geschützten Landschaftsbestandteile. Der Individualschutz erstreckt sich über Alleen, kleine Wasserflächen o.ä. Beim Gattungsschutz geht es zum Beispiel um bestimmte Arten von Bäumen innerhalb einer Gemeinde.
Autorin: Anke Nitschke
Schlagworte: Infos Umweltbegriffe Natuschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Biosphärenreservat Naturpark Naturdenkmal Einzigartigkeitswert
 oak-media
|