 | Thema Verordnungen & Gesetze vom 09.06.2010 @ 17:05:20 CEST
Keine AKW-Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat an oberster Stelle nachgefragt, wie es um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken bestellt ist. Die DUH beauftragte den im Mai verabschiedeten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier mit einer Stellungnahme zu der Frage, ob der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zustimmen muss. Papier gab dazu eine eindeutige Antwort: Ohne Mehrheit im Bundesrat keine verlängerten Laufzeiten.
Gemäß dieser „Rechtsgutachtlichen Stellungnahme“ kann die Bundesregierung ihre Pläne zur Verlängerung der Laufzeiten alternder Atomkraftwerke nicht weiter verfolgen. Das ist nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die zwingende Konsequenz dieser Antwort, die Hans-Jürgen Papier im Auftrag von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) abgegeben hat. Papier kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann, weil es sich dabei „nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts“ handelt. Diese sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes „zustimmungsbedürftig“.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts kommt in seiner 12-seitigen Stellungnahme vom 27. Mai 2010 zu dem Ergebnis, dass praktisch jede wesentliche Gesetzesänderung im Rahmen der im Atomrecht geltenden speziellen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern („Bundesauftragsverwaltung“) zwingend die „Zustimmungspflichtigkeit“ der Länderkammer auslöst. Papier geht deshalb auch davon aus, dass „wohl auch“ das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 im Bundesrat
zustimmungsbedürftig gewesen wäre. Der Bundesrat hatte seinerzeit auf seine Einspruchsrechte mehrheitlich verzichtet. Dieser Verzicht ist gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten.
„Die Bundesregierung hat mit Herrn Professor Papier zur Absicherung ihrer Atompläne die höchste verfügbare Autorität in Anspruch genommen und eine klare Antwort erhalten: Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, jetzt die Konsequenzen zu ziehen und die bisherige gefährliche und rückwärtsgewandte Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu beenden: „Hören Sie auf die Energiezukunft zu blockieren, fühlen Sie sich nicht länger vier großen Konzernen stärker verpflichtet als der klaren Mehrheit der Bevölkerung. Die Menschen bringen derzeit in allen Umfragen, bei hunderten von Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder ihren Wunsch zum Ausdruck, die eingeleitete Energiewende auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien entschlossen fortzusetzen. Nutzen sie diesen Rückenwind!, appellierte Baake an die Kanzlerin.
Schlagworte: verlängerte Laufzeiten Atomkraftwerken Pläne Energiewende Absicherung Energie Mehrheit Energiezukunft Artikel Ergebnis
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