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Thema Verordnungen & Gesetze vom 26.10.2009 @ 17:29:32 CET


Neue Energieeinsparverordnung seit Oktober


Aktuelle verordnungen News Es tut sich was im Immobiliensektor: die neue Energieeinsparverordnung gilt! Seit dem 1. Oktober 2009 ist es „amtlich“. Demnach sollen die qualitativen Ansprüche sowohl bei Neubauten, als auch im Zuge von Altbausanierungen drastisch erhöht werden. Das bedeutet insbesondere für Bauherren und Eigenheimbesitzer, dass viel Neues in Sachen „Energiesparen“ auf den Weg gebracht wird.

Welche Aspekte es diesbezüglich grundsätzlich zu beachten gilt, kann unter anderem bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH in Erfahrung gebracht werden. Geändert hat sich in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Tatsache, dass der Energiebedarf für Immobilien (sprich: Wohn- und Nichtwohngebäude) im Gegensatz zu 2007 um rund dreißig Prozent eingedämmt werden soll. Diese Neuregelung bezieht sich dabei in erster Linie auf die Heizungs- und Warmwasserversorgung. Hinzu kommt, dass ein Effizienzgewinn hinsichtlich der Wärmedämmung im Bereich der Gebäudehülle um rund 15 Prozent höher sein muss, als dies zuvor der Fall war.

Ähnlich verhält es sich auch bei den Altbauten. Im Rahmen umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle ist ebenfalls eine dreißigprozentige Steigerung des energetischen Wertes erforderlich. Das gilt insbesondere in bezug auf d
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en Austausch von Fenstern oder bei der Dämmung von Fassaden. Eine weitere Möglichkeit für Hauseigentümer ist hierbei eine Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs um 30 Prozent.

Gesetzt den Fall, dass dieser Alternativlösung der Vorzug gegeben wird, verpflichtet sich der Haussanierer zum Einbau einer neuen, modernen Heizungsanlage. Welche dieser beiden Varianten jeweils vorteilhafter ist, unterliegt somit stets dem eigenen Ermessen.

Die neue Energieeinsparverordnung beinhaltet darüber hinaus – quasi als Übergangslösung – die folgende Regelung: Nachtstromspeicher-Heizungen, die vor 1979 installiert worden, müssen noch vor Ablauf des Jahres 2019 durch neue Anlagen ersetzt werden. Aber die geplante Neuerung macht auch vor dem Dach einer Immobilie nicht Halt: jedes Gebäude muss bis 2011 entweder mit einer Wärmedämmung oder mit einer begehbaren Geschossdecke ausgestattet werden.

Teuer wird’s dementsprechend selbst für Hauseigentümer von älteren Bauwerken, die bis dato (noch) keine Sanierung geplant hatten. Eine energetische Aufbesserung – jedoch inklusive der Option, staatliche Förderungen nutzen zu können – ist nunmehr also in jedem Fall erforderlich.


Schlagworte:
Neue Energieeinsparverordnung, Energiesparen für Eigenheimbesitzer, Fenster sanieren, neue Dämmung, EEV, Energiesparen durch Wärmedämmung. Altbauten sanieren

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