Thema Fahrzeuge & Mobilität vom 25.06.2009 @ 16:20:14 CEST
Strafe für Stinker
Empfindliche Sanktionen für Autos mit hohem CO²-Ausstoß. Zum 1. Juli wird es ernst für all‘ die Autofahrer, deren Fahrzeuge hohe CO²-Abgaswerte aufweisen. Im Sinne eines noch effizienteren Umweltschutzes sollen gemäß der neustrukturierten Kraftfahrzeugsteuer Fahrzeughalter von Altautos noch tiefer in die Tasche greifen.
Wurde bislang im Zuge der Kraftfahrzeugsteuer der Hubraum als Berechnungsgrundlage genutzt, so soll künftig gleichermaßen der CO²-Ausstoss miteinbezogen werden. Wie Sabine Götz, Sprecherin des Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilte, werden bei Diesel-Fahrzeugen 9,50 Euro, bei Benzinern hingegen zwei Euro/100 Kubikzentimeter Hubraum in Rechnung gestellt.
Neu ist, dass zum Sommer dieses Jahres auch die CO²-Werte bei der Ermittlung der Kfz-Steuer ins Gewicht fallen. Liegen die CO²-Werte unterhalb der Grenze von 120 Gramm pro Kilometer (g/km), so fallen keine Steuern an. Für den Fall, dass der CO²-Ausstoß jedoch höher ist, müssen für jedes errechnete Gramm zwei Euro an Steuern gezahlt werden.
Nach Angaben von ADAC-Sprecher Andreas Hölzel ist geplant, den Bemessungswert ab dem Jahre 2012 auf 110 Gramm zu senken, weitere zwei Jahre später ist sogar eine weitere Reduzierung
in Sicht. Demnach fallen ab diesem Zeitpunkt bereits ab 95 g/km Kfz-Steuern an. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings die Tatsache, dass die Neuregelung ausschließlich für die Fahrzeuge gilt, die ab dem 1. Juli dieses Jahres zugelassen werden.
Folglich fallen nach dem alten Steuermodell zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere für die Fahrzeuge Steuern an, deren Abgaswerte vergleichsweise hoch sind. Aber: Fachleuten zufolge ist eine Neugestaltung dieser Berechnungsvariante für Altfahrzeuge etwa ab 2013 geplant. Rainer Hillgärtner vom ACE (Auto Club Europa) sieht diese Entwicklung als „Einstieg in die notwendige Ökologisierung der Kraftfahrzeugsteuer“. Zumal sie in hohem Maße dazu beitrage, einen Anreiz zu schaffen, eher den Kauf umweltkonformer Fahrzeuge in Betracht zu ziehen.
Denn Fakt ist: ein niedrigerer Ausstoß von CO² ist gleichzusetzen mit geringeren Steuerbelastungen. Nichtsdestotrotz vertritt Hillgärtner die Ansicht, dass langfristig guten Gewissens vollständig auf die Berücksichtigung des Hubraums bei der Ermittlung der Kfz-Steuer verzichtet werden könne. Eventuell könnte gar eine erneute Überarbeitung der Kfz-Steuer sinnvoll sein.
Schlagworte: neue Kraftfahrzeugsteuer, KfzSt, CO² Abgasbelastung, Steuerlast für Altfahrzeuge, Steuerberechnung, Klimaschutz, Fahrzeuge und Steuern, Infos CO²-Werte
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