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Thema Investment & Finanzierung & Förderung vom 27.01.2009 @ 15:32:27 CET


Geld auch für Wohnungseigentümer-
gemeinschaften


Aktuelle Finanzen News Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird belohnt! Zukunftsorientierte Bau- und Renovierungsmaßnahmen können bekanntlich unter bestimmten Bedingungen durch Finanzspritzen von der KfW-Bank gefördert werden. Diese Unterstützung kann künftig auch von Wohnungseigentümergemeinschaften in Anspruch genommen werden.

Renovierungsarbeiten, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern oder die Installierung eines neuen Brennwertkessels etc. können auf Antrag durch die KfW-Förderbank subventioniert werden. Das Besondere dabei ist, dass sowohl Immobilien-Eigentümer von vermieteten Gebäuden berechtigt sind, in den Genuss der KfW-Fördermittel zu kommen, als auch Eigentumswohnungen-Besitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei spielt es lediglich eine untergeordnete Rolle, ob es sich bei den betreffenden Wohnräumen um selbstgenutzte oder vermietete Ein- oder Zweifamilien bzw. Eigentumswohnungen handelt.

Noch bis vor kurzem konnten Fördergelder der KfW-Bank nahezu ausschließlich dann beantragt werden, wenn aufwändige Baumaßnahmen umgesetzt werden sollten; die schrittweise Durchführung von Modernisierungsarbeiten hingegen wurde bis dato lediglich in beschränktem Umfang gefördert. Früher konnte also fast ausschließlich bei aufwendigen Bau- und Sanierungsvorhaben mit einer finanziellen Unterstützung seitens der KfW-Bank gerechnet werden. Gleich zum Jahresbeginn wurden allerdings die unterschiedlichen Förderprogramme du

rch das Bonner Kreditinstitut nach und nach ausgeweitet. Natürlich sehr zur Freude der Immobilieneigentümer.

Statistiken des „Vereins zur energetischen Modernisierung“ zufolge wurden die Fördermittel der KfW-Bank in der Vergangenheit nur in geringem Maße in Anspruch genommen. Interessierte Bauherren haben hingegen nunmehr im Zuge der geltenden Neuregelung die Gelegenheit, weiterreichende Fördermöglichkeiten nutzen zu können.

Demgemäß gelten künftig die folgenden Staffelungen: so genannte Einzelbaumaßnahmen können mit bis zu fünf Prozent der jeweiligen Gesamtkosten, also mit maximal 2.500 Euro unterstützt werden. Gemeinschaftliche Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit energieeffizientem Hintergrund werden sogar mit einer Summe von bis zu 3.750 Euro gefördert. Dieses entspricht einer Quote von 7,5 Prozent der fälligen Gesamtsumme für die jeweiligen Bau- und Sanierungsvorhaben. Nach Angaben des Verbraucherschutzvereins „Wohnen im Eigentum in Bonn“ gelten die Neuregelungen ab sofort. Von der Option, in Zukunft auch eine schrittweise Modernisierung von Gebäuden in Angriff zu nehmen, werden sicherlich zahlreiche Eigentümergemeinschaften Gebrauch machen.


Schlagworte:
Foerderung Wohnung, Foerdergeld, staatliche Foerderung, Eigenheim Foerderung

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