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 | Thema Investment & Finanzierung & Förderung vom 21.01.2009 @ 15:11:47 CET
Wie und wo melde ich meine Photovoltaikanlage?
Neue Regelungen gemäß EEG: die Anzeige von Photovoltaik-Anlagen ist in Zukunft unverzichtbar. Gehen die Einsparmaßnahmen in Sachen „erneuerbare Energien“ künftig doch noch zulasten vorausschauender Anlagen-Besitzer? Für den Erhalt der Einspeise-Vergütung ist es von Seiten der Betreiber künftig unbedingt erforderlich, der Bundesnetzagentur entsprechende Meldung zu machen. Mit zum Teil recht gravierenden Folgen für die Betreiber selbst.
Es ist nun amtlich: wie Matthias Kurth, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur aktuell verlauten ließ, müssen sämtliche Betreiber so genannter Photovoltaik-Anlagen die Bundesnetzagentur sowohl über den Standort, als auch über die Leistung ihrer Anlagen informieren.
Diese Regelung ist seit dem ersten Januar 2009 in Kraft. Nur dann sei es auch möglich, auf direktem Wege eine Einspeise-Vergütung in die Wege zu leiten. Neu ist, dass der Netzbetreiber allein unter den vorgenannten Voraussetzungen verpflichtet sei, für die in den Photovoltaik-Anlagen produzierte Energie gemäß des aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Leistungsvergütung zu erbringen.
Übrigens betrifft die neue Meldepf
licht ausschließlich die Photovoltaik-Anlagen, welche ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden. Ältere Anlagen sind von der Meldepflicht ausgeschlossen. Das für die Anzeige erforderliche Formblatt steht im Internetportal der Bundesnetzagentur zum Download bereit. Die Bundesnetzagentur selbst geht davon aus, dass künftig mehr als zehntausend Neuanmeldungen erwartet werden können – und zwar Jahr für Jahr. Die jeweiligen Vergütungs- bzw. Degressionssätze, welche seitens der Bundesnetzagentur in jedem Jahr bis zum 31. Oktober publiziert werden, sind auf den Seiten der Bundesanzeiger ersichtlich.
Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Vergütungssätze gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz einer alljährlichen Degression unterliegen. Diese Werte richten sich streng nach dem Jahr, in welchem die Photovoltaik-Anlage jeweils ans Netz ging. Fakt ist also, dass die Vergütungssätze sinken, je später die betreffende Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen wurde. Inwieweit sich also diese neue Regelung für den Verbraucher als vorteilhaft erweisen wird, ist zum gegebenen Zeitpunkt noch unklar. Für weitere Informationen steht die Bundesnetzagentur gern Rede und Antwort.
Schlagworte: Anzeigepflicht Photovoltaik, degressive Foerderung 2009, Bundesnetzagentur, Photovoltaik,
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