anzeige
Erneuerbare Energie, Bauen, Haustechnik


Startseite ep24 News, Fachberichte, Pressemeldungen Termine, Veranstaltungen Marktplatzanzeigen Serviceleistungen: Onlinerechner, Webmaster, Angebotsservice, Newsletter Energie, SHK & Bau-Community ENERLIX Gewerbekunden Marktplatz B2B
News  |  Wissen  |  Themen  |  Fachtexte  |  Pressetexte  |  Bildung  |  Blogs  |  Suche  |  Archiv  |  Neuer Artikel
Suche






Sie sind hier: Start > News & Wissen : zurück

a
n
z
e
i
g
e
Frage/ Kommentar schreiben >


Thema Verordnungen & Gesetze vom 12.01.2009 @ 08:19:11 CET


Energieausweis – wer braucht einen?


Aktuelle verordnungen News Initiative gefragt: Immobilieneigentümer benötigen Energieausweis. Im Jahre 2009 stehen dem deutschen Bürger zahlreiche, zum Teil gravierende Änderungen bevor. So auch im Hinblick auf den geplanten Energieausweis. Handlungsbedarf ist nunmehr gefragt! Aber Achtung: es kann teuer werden...

Jeder Eigentümer einer Immobilie ist seit dem 1. Januar dieses Jahres verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dieses geschieht vor allem vor dem Hintergrund, für eine ausreichende Wärmedämmung mit Rücksicht auf das Thema „Umweltschutz“ zu sorgen. Noch immer unklar ist allerdings die Frage, ob möglicherweise ein so genannter verbrauchsorientierter Energieausweis ausreicht, oder ob stattdessen doch der weitaus umfangreichere bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich ist.

Diesbezügliche Fragen können entweder mit Architekten oder mit entsprechend geschulten Handwerkern geklärt werden. Eine explizite Basis-Ausbildung sowie eine zusätzliche Qualifikation seien nach Meinung der Dekra in Stuttgart hierfür in jedem Fall unerlässlich.

Im Zusammenhang mit der Energieausweis-Pflicht sind nicht nur die Eigentümer neuwertiger Immobilien betroffen, sondern auch Eigenheimbesitzer, deren Gebäude nach 1965 errichtet worden sind.

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, bei welc
Wir geben Energie fürs Leben!
Weg von Öl und Gas?
KWB Biomasseheizungen


KWB - KRAFT UND WÄRME AUS BIOMASSE GMBH
hem lediglich der Energieverbrauch in Form eines Energieverbrauchskennwertes anhand der Messwerte von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten ermittelt wird, verhält es sich beim Bedarfsausweis ein wenig anders: die Werteermittlung erfolgt hierbei unter anderem auf der Basis der Bausubstanz der betreffenden Immobilie. Darüber hinaus fließen die Werte der jeweiligen Heizungsanlage mit ein, um auf diese Weise herauszufinden, wie hoch der Energiebedarf bei normaler Inanspruchnahme der Faktoren „Warmwasser“ und „Heizung“ (bei korrekter Lüftung) tatsächlich ist.

Bei einer solchen Messung erfolgt allerdings nicht allein die Bewertung der erhaltenen Zahlen, sondern eine ausgiebige Energieberatung in bezug auf eine effiziente Senkung des Energieverbrauchs (sprich: CO²-Gehalt) geht zumeist ebenfalls damit einher.

Im Vergleich zu den finanziellen Aufwendungen für den Verbrauchsausweis, die durchschnittlich etwa 25 Euro betragen, muss der Eigenheimbesitzer für den Bedarfsausweis schon weitaus tiefer in die Tasche greifen. Zu diesem Zweck wird der tatsächliche Zeitaufwand anhand eines bestimmten Stundensatzes zugrunde gelegt. Kosten von 250 Euro und mehr sind üblich.


Schlagworte:
information energieausweis, information energiepass, verbrauchsorientierter energieausweis, bedarfsorientierter energieausweis

cb_oak-media













     
ARTIKEL BEWERTUNG
Durchschnitt: 3.33
Stimmen: 3


nutzlos
brauchbar
nützlich
interessant
sehr interessant

anzeige
FIRMEN
SolarKonzept GmbH (Berlin)
SolarKonzept GmbH- Gute Solaranlagen
SolarKonzept GmbH- Gute Solaranlagen

SFC Energy AG (Brunnthal)
Hersteller von Brennstoffzellen
Hersteller von Brennstoffzellen

Ihr Eintrag >>>
Verordnungen & Gesetze



Themenportal    |  Momentan gewählt:




Diese Seite verlinken? Hier der HTML-Code:
 
Tipps (sponsored)