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 | Thema BHKW & KWK vom 02.06.2002 @ 09:17:26 CEST
Das neue KWK-Gesetz in der Praxis
Am 1. April 2002 trat das Gesetz für die
Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) in Kraft. Dem Inkrafttreten des Gesetzes war
ein mehr als ein Jahr andauerndes Ringen zwischen der Bundesregierung, den
Koalitionsfraktionen, gesellschaftlichen Gruppierungen sowie der
Wirtschaft und Energiewirtschaft vorausgegangen...
Frankfurt (iwr-pressedienst) - Das Gesetz enthält eine gesetzliche Zuschussregelung zur Förderung von
KWK-Strom aus bestehenden und modernisierten KWK-Anlagen, der in das Netz
der Allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Darüber hinaus sieht die nun
verabschiedete Regelung auch zwei Elemente zum Zubau vor, die zum einen
die Förderung kleiner KWK-Anlagen (BHKW) und zum anderen von
Brennstoffzellen-Anlagen umfasst. Gefördert wird im Unterschied zum
Vorgängergesetz nur KWK-Strom, d.h. der mit der Wärmeerzeugung gekoppelt
erzeugte Strom. Für dessen Abgrenzung hat die Arbeitsgemeinschaft
Fernwärme e.V. (AGFW) beim VDEW mit der FW 308 die entscheidende Grundlage
geschaffen.
Die gesetzliche Regelung setzt das zwischen den Verbänden der Wirtschaft
und Energiewirtschaft erarbeitete KWK-Eckpunktepapier um. Sie ist
eingebettet in die Vereinbarung zur CO2-Minderung und KWK-Förderung, die
die Verbände der Wirtschaft und Energiewirtschaft mit der Bundesregierung
am 25. Juni 2001 paraphiert haben. Diese stellt die Ergänzung der am 09.
November 2000 mit der Bundesregierung geschlossenen Klimavereinbarung dar.
Sie besteht aus einem KWK-Teil und einem Teil "Sonstige
CO2-Minderungs-maßnahmen", der Aktivitäten wie Modernisierung des
Kraftwerksparks, beschleunigtere Ausbau regenerativer Energien und
forcierter Einsatz verbesserter Heizungs- und Warmwassertechnik umfasst.
Der KWK-Teil der Klimaschutzvereinbarung setzt sich wiederum aus der
gesetzlichen Regelung und marktgetriebenen KWK-Maßnahmen, wie z.B. die
Modernisierung und den Ausbau der industriellen KWK mittels Contracting,
zusammen.
Der VDEW hat die intensiven und langwierigen Verhandlungsrunden
zwischen den acht beteiligten Verbänden und mit der Politik koordiniert.
Im Rahmen der Informationstage des VDEW gemeinsam mit AGFW und VDN am 13.
Juni 2002 in Karlsruhe und am 18. Juni 2002 in Köln sollen praktische
Tipps zur Umsetzung des neuen KWK-Gesetzes in die Praxis aufgezeigt und
erläutert werden. Im Mittelpunkt stehen die Darstellung der allgemeinen
Klimaschutzvereinbarung, rechtliche Fragestellungen zum Fördermodell sowie
Fragen des Belastungsausgleichs, der Zertifizierung und des Monitoring.
Die Referenten der Veranstaltung sind überwiegend direkt in die
Verhandlungen zur KWK-Verbändevereinbarung sowie in den
Gesetzgebungsprozess eingebunden gewesen, so dass kompetente Informationen
aus erster Hand gewährleistet sind. Die Veranstaltung richtet sich an
Praktiker aus Energieversorgungsunternehmen, Handelsunternehmen sowie
energieintensive Industrieunternehmen, Verbände und Rechtsanwälte mit dem
Fokus Energie, Anlagenhersteller sowie Investoren.
Weitere Infos im Internet unter VWEW-Verlag
 Redaktion
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BHKW & KWK
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