Thema Erneuerbare Energie vom 17.10.2008 @ 17:32:36 CEST
Erneuerbare Energien bald Nutzungspflicht?
Das EU-Parlament plant die Planung einer Nutzungspflicht für die erneuerbaren Energien. Wird ein solches Vorhaben tatsächlich für alle Beteiligten von Vorteil sein? Der Gedanke des Umweltschutzes ist mit Sicherheit sehr löblich und entsprechende Änderungen sind wohl in jeder Hinsicht vonnöten. Jedoch sollten diesbezüglich nicht die möglichen, weiterreichenden Folgen außer Acht gelassen werden, wenn tatsächlich eine Nutzungspflicht verabschiedet werden würde...
Der Industrieausschuss des EU-Parlamentes plant die Einführung einer so genannten Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch von einer allgemeingültigen, nationalen Gesetzgebung hinsichtlich der Verwendung regenerativer Energien die Rede, welche sich darüber hinaus auch auf den bereits bestehenden Immobilienbereich bezieht - und eben nicht mehr allein auf den Gebäudeneubau. Das letzte Wort sei innerhalb des EU-Parlamentes zu diesem Thema allerdings noch nicht gefallen.
Zu bedenken ist hier jedoch in jedem Fall auch der folgende Punkt: wenn sich diese geplante Nutzungspflicht tatsächlich durchsetzt, so könnte dieses mit zum Teil gravierenden, finanziellen Folgen für die Eigenheimbesitzer einhergehen. Im selben Zuge sei vielleicht sogar langfristig mit einem Investitionsstau zu rechnen, denn aufgrund der anfallenden Kosten wären die dann erforderlichen Sanierungsarbeiten im Bereich der Wärmedämmung für viele Hausbesitzer nicht mehr in vollem Umfang durchzusetzen.
Fakt ist demzufolge, dass finanzielle, staatliche Subventionsmöglichkeiten geschaffen werden müssten, um den Eigenheimb
esitzern auf diese Weise einen gewissen Anreiz zu gewähren, die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zugunsten der Wärmedämmung durchzuführen. Ebenso interessant seien in dieser Hinsicht attraktive Abschreibungsmöglichkeiten. Peter Liese, Mitglied des EU-Parlamentes wies hierbei auf die aktuellen Gegebenheiten in unserem Nachbarland Frankreich hin, wo die betroffenen Bürger bereits seit langem von einer ähnlichen Verfahrensweise profitieren können. Überhaupt sei er der Meinung, dass die geplante Nutzungspflicht nicht die ideale Vorgehensweise sei. Das Bundeswirtschafts- sowie das Umweltministerium stimmten in diesem Falle zu, so dass auf künftigen EU-Debatten sicher noch die eine oder andere relevante Änderung der Planungen in Erwägung gezogen werden müsste.
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