 | Thema Elektro & Haustechnik vom 08.08.2008 @ 09:26:21 CEST
EU-Kommission begrenzt Stand-by-Verluste
Die EU-Kommission hat den Leerlaufverlusten von Elektrogeräten ausdrücklich den Kampf angesagt. Im Juli 2008 beschlossen Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine entsprechende Verordnung, um Stromverluste im Stand-by-Betrieb von Büro- und Haushaltsgeräten zu reduzieren. Die neuen Vorgaben für Elektrogeräte werden ab 2010 gültig und in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Durch die geplanten Maßnahmen sollen EU-weit 35 Mrd. Kilowattstunden pro Jahr bis zum Jahr 2020 eingespart werden…
Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: "Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten." Die Einsparung entsprechen etwa der Energieproduktion von neun Großkraftwerken, die 14 Mio. Tonnen Kohlendioxid (CO2) emittieren würden.
Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. "Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik - maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand - erfüllt und wird später sogar noch unterschritten", so Holzmann.
In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken - das entspricht knapp vier Millionen Tonnen CO2. So ließe sich mi
ndestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro.
Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (so genannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern.
Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen.
Schlagworte: leerlaufzeit, wartebetrieb, energieverbrauch, klimawandel, einschaltstrom, stromverbrauch
 Redaktion
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