 | Thema Ökostrom vom 28.07.2008 @ 10:15:12 CEST
Stromwechsel - eine Anleitung
Seit einigen Jahren ist auch der Wettbewerb zwischen den Energielieferanten für private Haushalte entfacht. Für den Verbraucher hat dies große Vorteile, denn er kann die Konditionen der unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen und sich für das günstigste Angebot entscheiden...
Mit dem Wechsel des Stromanbieters können enorme finanzielle Potenziale verbunden sein. Dennoch wissen viele Privatpersonen nicht, wie sie den Anbieter überhaupt wechseln können. Der Wechsel an sich funktioniert in aller Regel ganz einfach und problemlos, dennoch gilt es ein paar Punkt zu beachten.
1. Bevor ein Wechsel durchgeführt werden soll, sollte man sich ausgiebig mit den unterschiedlichen Anbietern beschäftigen. Eine gute Möglichkeit, die diversen Konditionen miteinander vergleichen zu können, bietet das Internet. Dort kann sich in Ruhe auf den Homepages der jeweiligen Energieanbieter informiert werden oder über einen Tarifrechner, der auf sämtliche Stromanbieter zugreift der günstigste Tarif auf die individuelle Lebenssituation angepasst berechnet werden.
2. Bei diesem Vergleich sollte nicht nur darauf geachtet werden, dass der Preis pro Kilowattstunde, sowie die monatliche Grundgebühr niedrig ist, vielmehr gilt es zu beachten, dass Stromsteuer, Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sowie Zähler und Durchleitungsgebühr bereits im Preis enthalten sind um spätere böse Überraschungen ausschließen zu können.
3. Hat man sich für einen Energielieferanten entschieden, so sollte unmittelbar mit diesem in Kontakt getreten werden. Der alte Anbieter sollte nicht persönlich gekündigt werden, da dies vielmehr grundsätzl
ich der neue Energielieferant für den Verbraucher übernimmt. An dieser Stelle zeigt sich bereits, dass es grundsätzlich vorteilhaft ist, wenn der neue Anbieter auch Ansprechpartner vor Ort hat.
4. Soll der Anbieterwechsel nach einem Umzug erfolgen, so ist zwingend darauf zu achten, dass der Wechsel bereits vor der ersten Stromentnahme in der neuen Wohnung geregelt ist, andernfalls bindet man sich in aller Regel für grundsätzlich 12 Monate an einen regionalen Anbieter.
5. Auch bei einem Wechsel innerhalb einen Miethauses gibt es zu beachten, dass der Wechsel nur dann durchgeführt werden kann, wenn der Mieter einen eigenen Zähler und somit einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter unterhält. Andernfalls muss ein Anbieterwechsel selbstverständlich mit allen Parteien im Haus abgesprochen werden.
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