Thema Bioenergie/ Biomasse vom 07.04.2008 @ 18:49:35 CEST
Bundesumweltminister stoppt Biosprit-Verordnung
Am 4. April entschied Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, dass die geplante Erhöhung der Obergrenze für die Biosprit-Beimischung zum Benzin auf 10 Volumenprozent nun nicht eingeführt wird. Der derzeitige Biosprit-Anteil von maximal fünf Prozent beim Ottokraftstoff wird bestehen bleiben. Gabriel erklärte, die Umweltpolitik werde nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass Millionen von Autofahrern an die teuren Super-Plus-Zapfsäulen getrieben werden. Im Zuge der Beratungen über die Verordnung waren die Hersteller davon ausgegangen, dass insgesamt rund 375.000 Fahrzeugen nicht für den höheren Anteil an Biosprit geeignet sind. Die Autoindustrie hatte mitgeteilt, dass es sich um etwa 189.000 deutsche Pkws, die somit auf Super Plus umsteigen müssten, handelt. Der Verband der Importeure ausländischer Marken jedoch bezifferte für seinen Bereich die Zahl jedoch auf über drei Millionen.
In den Diskussionen um die Erhöhung der Obergrenzen für die Beimischung ging es, so Gabriel, nur begrenzt um die Erreichung der Klimaschutzziele. Vielmehr hatte man die Interessen der Landwirtschaft an der Stabilisierung und dem Ausbau des Biokraftstoffmarktes und die der Automobilindustrie verfolgt, der damit eine kostengünstigere Reduzierung des CO2 Ausstoßes von 130 g pro km auf 120 g pro km ab dem Jahr 2012 ermöglicht worden wäre. Es gilt nun für die Automobilindustrie, dieses Ziel auf anderen Wegen zu erreichen.
Gabriel betonte jedoch, die Biokraftstoffnutzung sei nach wie vor Teil der Bioenergiestrategie der Bundesregierung. Trotz des Verzichts auf die Einführung von E10 wird die Nutzung von Biokraftstoffen nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Sie würde jedoch im Hinblick auf den Anteil an Biokraftstoff und hinsichtlich der Nachhaltigkeitsanforderungen an die Nutzung von Biomasse überprüft. An E5 wird weiterhin festgehalten.
Die Bundesregierung werde nun die Herstellung von Biokraftstoffen im industriellen Maßstab vorantreiben. Diese Kraftstoffe werden jedoch mit nennenswerten Volumenanteilen erst ab 2020 zur Verfügung stehen. Auch aus diesem Grund müsste der Ausbau etwas langsamer als bisher erfolgen.
Als Konsequenz stellte Gabriel verschiedene Maßnahmen vor:
- Das Bundesumweltministerium will die Biomasseforschung
und die Nachhaltigkeitsforschung deutlich ausbauen.
Standen dem Biomasse-Forschungszentrum des
Bundeslandwirtschaftsministeriums in Leipzig bislang
lediglich 6 Mio € jährlich zur Verfügung, so
sollen diese Mittel in den nächsten 5 Jahren um 30 Mio.
€ aufgestockt werden.
- Die beschlossene Nachhaltigkeitsverordnung für
Biokraftstoffe bleibe weiterhin die richtige Antwort. Sie
sieht vor, dass Biokraftstoff nur dann auf die Quote
angerechnet, wenn über den gesamten Lebenszyklus im
Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eine Minderung der
Treibhausgase um mindestens 40 % nachgewiesen wird.
- In der EU wird eine Nachhaltigkeitsverordnung dem
deutschen Modell entsprechend diskutiert.
- Für die Übergangszeit, bis ein praktisch
funktionierendes Zertifizierungssystem greift, mit dem
die Einhaltung der Standards nachgewiesen kann, werden in
den Gesetzen die Kriterien so konkretisiert werden, dass
eine Überprüfung insbesondere hinsichtlich der
Standorte, an an welchen die Biomasse angebaut wurde,
durch zugelassene Umweltgutachter möglich ist.
- Der Schwerpunkt bei der Nutzung der heimischen Biomasse
und bei Importen soll bei Europa liegen. Darüber hinaus
sollen Importe aus solchen Entwicklungsländern
erleichtert werden, die durch wirksame nationale Maßnahmen
einen nachhaltigen Anbau von Biomasse gewährleisten.
- Für den Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung ist eine
Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis notwendig.
- Um die Klimabilanz zu verbessern, sei der verstärkte
Einsatz von Bioabfällen eine ideale Maßnahme, da
hierbei die sonst für den Anbau anzurechnenden
Treibhausgasemissionen entfallen.
Quelle: BMU
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