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Thema Bauen & Wohnen, Technik, Sonstiges vom 02.02.2002 @ 08:44:52 CET


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Bürger haben Recht auf Süddach


Aktuelle Sonstiges News Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, berichtet der Fachinformationsdienst Solarthemen in seiner aktuellen Ausgabe vom 31. Januar...

Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, berichtet der Fachinformationsdienst Solarthemen in seiner aktuellen Ausgabe vom 31. Januar.

Diese Einschätzung vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Denn die Vorgabe einer ungünstigen Dachausrichtung könne “für den Bauherren zu einer Härte führen³, erklärte der DStGB-Bauexperte Norbert Portz gegenüber den Solarthemen. Und in solchen Härtefällen seien Ausnahmen von der Planung angemessen; die Gemeinde habe dann “nach sachgemäßem Ermessen³ zu entscheiden. Sie könne den Antrag also nicht völlig willkürlich ablehnen. Zumal der Bauherr sich auf das Bundesbaugesetz berufen kann, das in Paragraf 1 die Nutzung der erneuerbaren Energien inzwischen ausdrücklich als ein Ziel der Bauleitplanung vorgibt. Wer den formalen Weg geht, hat unterschiedliche Möglichkeiten. Am einfachsten ist in der Regel ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan. Am weitesten geht hingehen ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans. Bei diesem muss man nach Recherchen der Solarthemen allerdings mit einer mehrmonatigen Verzögerung rechnen, weil der Antrag durch Planungsausschuss und Stadtrat muss. Der Vorteil: In diesem Fall profitieren auch andere Bauherren von der Änderung.

Nach Erhebungen des Aachener Solarenergie Fördervereins (SFV) sind die Gemeinden in dieser Sache in der Vergangenheit sehr unterschiedlich verfahren. Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell musste im Jahr 1985 eine Ausnahmegenehmigung noch über den Petitionsauschuss des bayerischen Landtages erwirken. Ein anderer Bauherr in Baden-Württemberg musste mit einem Unterschriftsblatt durch die Nachbarschaft ziehen, um sich von allen Anwohnern das Einverständnis zum Drehen des Hauses einzuholen.

Der Fachinformationsdienst Solarthemen berichtet seit 1996 zweimal im Monat über aktuelle Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien. Im Herbst 2001 wurde die Redaktion für ihre journalistische Arbeit mit dem Deutschen Solarpreis ausgezeichnet. Ein kostenloses Probeheft der Zeitschrift kann über die Website www.solarthemen.de angefordert werden.

Redaktion













     
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