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 | Thema Bauen & Wohnen, Technik, Sonstiges vom 02.02.2002 @ 08:44:52 CET
Anzeige Bürger haben Recht auf Süddach
Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd
vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante
Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, berichtet der
Fachinformationsdienst Solarthemen in seiner aktuellen Ausgabe vom 31.
Januar...
Wenn der Bebauungsplan einer Gemeinde eine Firstrichtung von Nord nach Süd
vorgibt, haben Bauherren große Chancen, mit Verweis auf eine geplante
Solaranlage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, berichtet der
Fachinformationsdienst Solarthemen in seiner aktuellen Ausgabe vom 31.
Januar.
Diese Einschätzung vertritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).
Denn die Vorgabe einer ungünstigen Dachausrichtung könne “für den Bauherren
zu einer Härte führen³, erklärte der DStGB-Bauexperte Norbert Portz
gegenüber den Solarthemen. Und in solchen Härtefällen seien Ausnahmen von
der Planung angemessen; die Gemeinde habe dann “nach sachgemäßem Ermessen³
zu entscheiden. Sie könne den Antrag also nicht völlig willkürlich ablehnen.
Zumal der Bauherr sich auf das Bundesbaugesetz berufen kann, das in Paragraf
1 die Nutzung der erneuerbaren Energien inzwischen ausdrücklich als ein Ziel
der Bauleitplanung vorgibt.
Wer den formalen Weg geht, hat unterschiedliche Möglichkeiten. Am
einfachsten ist in der Regel ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan. Am
weitesten geht hingehen ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans. Bei
diesem muss man nach Recherchen der Solarthemen allerdings mit einer
mehrmonatigen Verzögerung rechnen, weil der Antrag durch Planungsausschuss
und Stadtrat muss. Der Vorteil: In diesem Fall profitieren auch andere
Bauherren von der Änderung.
Nach Erhebungen des Aachener Solarenergie Fördervereins (SFV) sind die
Gemeinden in dieser Sache in der Vergangenheit sehr unterschiedlich
verfahren. Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell musste im
Jahr 1985 eine Ausnahmegenehmigung noch über den Petitionsauschuss des
bayerischen Landtages erwirken. Ein anderer Bauherr in Baden-Württemberg
musste mit einem Unterschriftsblatt durch die Nachbarschaft ziehen, um sich
von allen Anwohnern das Einverständnis zum Drehen des Hauses einzuholen.
Der Fachinformationsdienst Solarthemen berichtet seit 1996 zweimal im Monat
über aktuelle Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien. Im Herbst 2001
wurde die Redaktion für ihre journalistische Arbeit mit dem Deutschen
Solarpreis ausgezeichnet. Ein kostenloses Probeheft der Zeitschrift kann
über die Website www.solarthemen.de angefordert werden.
 Redaktion
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