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 | Thema BHKW & KWK vom 25.01.2002 @ 22:13:08 CET
Anzeige KWK-Gesetz verabschiedet (25.01.2002)
Nach jahrelangem zähen Ringen wurde heute in 2./3. Lesung das KWK-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz wird nach Aussagen des B.KWK am 01. April 2002 in Kraft treten...
Nach jahrelangem zähen Ringen wurde heute in 2./3. Lesung das KWK-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz wird nach Aussagen des B.KWK am 01. April in Kraft treten.
Kleine KWK-Anlagen bis 50 kWel erhalten neben dem marktüblichen Preis eine Zuschlagszahlung (Bonus) von 5,11 Euro-Cent je eingespeister Kilowattstunde. Diese Vergütung wird - wie bei den Brennstoffzellen auch - für 10 Jahre fest geschrieben. In Genuß dieser Vergütung kommen jedoch bei den konventionellen KWK-Anlagen nur neu installierte Anlagen, welche bis zum 31.12.2005 in Dauerbetrieb gehen. Bestehende Anlagen erhalten zu Beginn der Förderung 2,56 Euro-Cent bei degressiven Fördersätzen.
Die Zertifizierung durch einen Sachverständiger erfolgt bei KWK-Anlagen ab 2 MWel.
Der "marktübliche Preis" wurde genauer definiert und enthält die Komponenten "Vergütung für den Strom" und "Vergütung für die Nichtnutzung vorgelagerter Netze".
Ab sofort können Sie den Gesetzestext als pdf-File (209 KB) in Form einer Gesetzessynopse vom Downloadbereich des BHKW-Infozentrums Rastatt herunter laden. Bei einer Gesetzessynopse wird tabellarisch der ursprüngliche Gesetzesentwurf (August 2001), die veränderten Passagen des neuen Gesetzes (25.01.2002) und die Begründung der Veränderungen aufgelistet
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