Der Energieausweis soll – so sagt es die deutsche Energieagentur (dena) – auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Grundsätzlich haben Hauseigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten des Energieausweises zu wählen: dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Die verbrauchsorientierte Variante orientiert sich dabei am Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Hier wird also besonders stark das Verhalten der Bewohner der Immobilie berücksichtigt. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge. Das zeigt schon, dass der verbrauchsorientierte Energieausweis nicht immer allzu aussagekräftig ist.
Der dena-Geschäftsführer Stefan Köhler empfiehlt folglich auch die zweite Variante, den bedarfsorientierten Ausweis: „Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis. Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird.“
Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Vorgeschrieben ist diese aufwendigere bedarfsorientierte Variante allerdings nur bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden.
Unabhängig davon, welche Variante ein Eigentümer letztendlich wählt, gibt es nun feste Stichtage, an denen er den Energieausweis vorweisen muss. Für Gebäude, die früher als 1965 entstanden sind, muss bei Verkauf oder Vermietung bis zum 01.07.2008 das Zertifikat vorgelegt werden. Eigentümer von Wohnhäusern alle anderen Jahrgänge haben noch ein halbes Jahr länger, also bis zum 01.01.2009 Zeit. Wiederum ein halbes Jahr später, zum 01.07.2009 wird der Energieausweis auch für alle Nicht-Wohngebäude verpflichtend.
Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie im Internet auf den Seiten der
Deutschen Energieagentur.
Autor: Jürgen Brück
Bild: dena