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a n z e i g e
Thema BHKW & KWK vom 05.01.2002 @ 22:18:23 CET
Anzeige Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 12. Dezember 2001 die Novellierung der Ersten Allgemeinem Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) beschlossen...
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 12. Dezember 2001 die Novellierung der Ersten Allgemeinem Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) beschlossen...
Mit der neuen TA Luft wird die aus dem Jahr 1986 stammende Verwaltungsvorschrift abgelöst. Damit wird den Behörden ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, das zu mehr Rechts- und Planungssicherheit führt. Wie die derzeit noch gültige Fassung hat die neue TA einen Immissions- und einen Emissionsteil. Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarn vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen, z.B. aus Industrieanlagen. Der Emissionsteil enthält Grenzwerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe fest. Dabei werden nicht nur neue Industrieanlagen erfasst, sondern auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Sie müssen nach angemessenen Übergangsfristen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden. Für das Inkrafttreten der neuen TA Luft bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die neue TA Luft in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 12. Dezember 2001 sowie die Begründung der TA Luft kann ab sofort im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums herunter geladen werden (http://www.bhkw-infozentrum.de/service/download.html).