 | Thema Investment & Finanzierung & Förderung vom 27.02.2007 @ 14:44:35 CET
NRW mit neuem Förderprogramm
Das Land Nordrhein-Westfalen will künftig mehr für die erneuerbaren Energien tun und legt mit „progres.nrw“ (Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen) ein neues Förderprogramm auf. Damit soll die Entwicklung erneuerbarer Energien und neuer Technologien zu Energieeinsparung so weit vorangetrieben werden, dass sie konkurrenzfähig am Markt bestehen können.
„Mit proges.nrw unterstützen wir die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung neuer Energietechnologien und ergänzen unsere Effizienzoffensive. Unser Ziel ist es, erneuerbare Energien dort zu fördern, wo sie auf Sicht wirtschaftlich sind. Gleichzeitig wollen wir die enormen Einsparpotenziale nutzen, die die Entwicklung innovativer, energieeffizienter Technologien und Verfahren bieten", sagte Ministerin Christa Thoben bei der Vorstellung des Programms.
Dieses neue Förderprogramm löst die „REN-Breitenförderung", die allein im letzten Jahr über 2000 Projekte in NRW gefördert hat, ab. Einen besonderen Schwerpunkt will die nordrhein-westfälische Landesregierung nun auf die Förderung von Projekten legen, die einen Multiplikationscharakter haben. Schulen, Vereinen, wissenschaftlichen, karitativen, sozialen und religiösen Einrichtungen oder auch Projekten wie „50 Solarsiedlungen NRW" gilt hier ein besonderes Augenmerk, denn Anlagen, die hier installiert werden, veranschaulichten breiten Bevölkerungsschichten die Leistungsfähigkeit erneuerbarer Energien, heißt es aus dem Ministerium.
Im Einzelnen sollen Solarwärmeanlagen für die Brauchwassererwärmung in Gebäuden, in Passivhäusern, "3-Liter-Häusern", Solarsiedlungen und Geberbebetrieben mit 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst werden. Für solarthermische Anlagen zur Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren gibt es einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Netzgekoppelte Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von 2 bis 10 kWp erhalten unabhängig von der Anlagentechnik einen Zuschuss von 500 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung. Auf Passivhäusern und "3-Liter-Häusern" wird der Zuschuss bereits ab einer Leistung von 1 kWp gewährt.
Biogasanlagen zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) werden wie bisher mit einer elektrischen Leistung bis zu zirka 250 Kilowatt gefördert, für Passivhäuser gibt es im Programm progres.nrw 3.500 Euro Zuschuss, für "3-Liter-Häuser" in Solarsiedlungen 2.800 Euro.
Die komplette Richtlinie sowie an die nötigen Anträge sind im Internet unter http://www.progres.nrw.de zugänglich.
Autor: Jürgen Brück
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