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 | Thema Photovoltaik (Solarstrom) vom 01.07.2003 @ 15:43:08 CEST
Anzeige 01.07.2003 Solaranlagen und Gas-Brennwertheizung
ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR
SPARSAMEN UND
UMWELTFREUNDLICHEN
ENERGIEVERBRAUCH E.V.
Verbesserte Fördermöglichkeiten jetzt nutzen!
Sommerzeit ist Kollektorzeit: In den Sommermonaten bringen Solarkollektoranlagen ...
ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR
SPARSAMEN UND
UMWELTFREUNDLICHEN
ENERGIEVERBRAUCH E.V.
Verbesserte Fördermöglichkeiten jetzt nutzen!
Sommerzeit ist Kollektorzeit: In den Sommermonaten bringen Solarkollektoranlagen
ihren größten Nutzen. Sie werden vor allem zur Erwärmung von
Warmwasser eingesetzt. In Deutschland kann eine solche Anlage bis zu 60 Prozent
des jährlichen Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung decken.
Die restlichen 40 Prozent und die Energie für die Heizung müssen mit
einem anderen Energieträger erfolgen. Grob rechnet man mit rund 1 bis 1,5
Quadratmeter benötigter Kollektorfläche pro Person.
Ideal ist eine Kombination mit einer Erdgas-Brennwertheizung. Denn die Brennwertheizung
erreicht besonders hohe Wirkungsgrade, weil sie die Wärme im Abgas mit
nutzen kann. Besonders vorteilhaft ist es, Brennwertgeräte auf dem Dachboden
zu installieren, denn dann kann die Solaranlage sehr einfach mit dem Warmwasser-Speicher
verbunden werden.
Hausbesitzer,
die Solaranlagen installieren lassen, können dafür Fördermittel
beantragen. Informationen über die Fördermöglichkeiten in der
Region geben die Umweltbehörden oder die Energieversorger. Die ASUE Arbeitsgemeinschaft
für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch weist aktuell besonders
auf das Marktanreizprogramm des Bundes hin. Der darin für Solarkollektoren
festgelegte Fördersatz je begonnenem Quadratmeter errichteter Kollektorfläche
beträgt seit Februar 2003 125 Euro (davor 92 Euro). Anträge hierfür
können bis zum 15.10.2003 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) in Eschborn eingereicht werden. Vor Eingang des Antrags dürfen jedoch
keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge
abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind dagegen
zulässig. Die Zuschüsse des BAFA für Solarkollektoranlagen dürfen
nicht mit Zulagen, Investitionskosten- oder Betriebskostenzuschüssen des
Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden (Kumulierungsverbot);
dies gilt auch für die so genannte Ökozulage, die vom Finanzamt im
Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes gewährt wird.
Nähere Informationen erteilt das BAFA, Telefon (06196) 908-625,
E-Mail solar@bafa.de. Antragsformulare können
im Internet unter www.bafa.de abgerufen werden. Wer von einer anderen Heizenergie
auf Erdgas umsteigt, kann darüber hinaus oft noch zusätzliche Zuschüsse
bei seinem Gasversorger beantragen. Für alle, die beispielsweise eine alte
Ölheizung ausmustern, kann also der Umstieg auf "Erdgas plus Solar"
eine besonders lohnenswerte Alternative sein.
 sanitaerbund
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Photovoltaik (Solarstrom)
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