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News & Wissen > Photovoltaik: Landgericht Regensburg verurteilt E.ON zur Rückzahlung von 29.000,- DM :
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 | Thema Photovoltaik (Solarstrom) vom 07.11.2001 @ 08:35:08 CET
Anzeige Landgericht Regensburg verurteilt E.ON zur Rückzahlung von 29.000,- DM
Ein Photovoltaik-Anlagen-Betreiber hatte eine 50 kW-Anlage auf einem
landwirtschaftlichen Anwesen errichtet und verlangte Einspeisung in das E.ON-Versorgungsnetz...
E.ON behauptete, dass das Versorgungsnetz zwischen dem Anwesen und dem nächsten Transformator zu schwach dimensioniert sei.
Aus diesem Grund schrieb E.ON dem Anlagenbetreiber die Verlegung eines Erdkabels bis zum nächstgelegenen Transformator vor. Das Erdkabel wurde verlegt und E.ON erhielt von dem Anlagenbetreiber 31.000,- DM für das Erdkabel.
Dann verlangte der Anlagenbetreiber das Geld zurück, abzüglich der von ihm ersparten Aufwendungen, da es sich seiner Ansicht nach um Netzausbaukosten, nicht aber um Netzanschlusskosten handelt. Dieser Begründung folgte das Landgericht Regensburg und verurteilte E.ON zur Rückzahlung von 29.000,- DM.
Das Urteil ist von Interesse für alle Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, denen der Netzbetreiber einen entfernteren Verküpfungspunkt vorschreiben will.
 bhkw-info
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Photovoltaik (Solarstrom)
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