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News & Wissen > BHKW/ KWK: Interpretierende Mitteilung der EU-Kommission zum Öffentlichen Auftragswesen :
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 | Thema BHKW & KWK vom 29.10.2001 @ 18:20:37 CET
Anzeige Interpretierende Mitteilung der EU-Kommission zum Öffentlichen Auftragswesen
Öffentliche Auftraggeber müssen den Bezug von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen für den eigenen Bedarf grundsätzlich ausschreiben. Auf Grund von Änderungen im Energie- und Vergaberecht in den letzten Jahren, ist auch die Auswahl des Stromlieferanten im Vergabeverfahren vorzunehmen... >
Von einigen Vergaberechtlern wurde bisher bestritten, dass öffentliche Auftraggeber in einer Ausschreibung ganz oder teilweise die Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen fordern können. Dies ist jetzt durch die EU durch eine entsprechende Mitteilung vom 04. Juli 2001 geklärt, welche im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums herunter geladen werden kann. Danach legt die EU-Kommission u. a. dar, wo bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Möglichkeit besteht, Umweltbelange zu berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber dürfen danach bei der Vergabe auch die Anwendung eines umweltfreundlichen Produktionsverfahrens vergaberechtskonform verlangen (Beispiel: grüner Strom). Nicht vorgeschrieben werden darf dagegen, dass Ökostrom z. B. ausschließlich aus Windenergie erzeugt werden darf.
Daher ist fraglich, ob eine Ausschreibungsvorgabe in Bezug auf eine Kraft-Wärme-Kopplung statthaft ist. Auf jeden Fall kann aber eine "effiziente und umweltfreundliche Strom- und Wärmeversorgung" ausgeschrieben werde, da dies sowohl eine Kraft-Wärme-Kopplung als auch z. B. eine Fotovoltaik-/Brennwert-Kombination ermöglicht.
Außerdem dürfen in Ausschreibungen höhere Umweltstandards verlangt werden, als dies vom Gesetzgeber gefordert wird, solange dies nicht zu einer Diskriminierung potentieller Bieter führt.
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