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Sie sind hier: Start > News & Wissen > Umwelt/ Energiesparen: 11.06.2003 Bundesgerichtshof bestätigt: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ve : zurück

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Thema Umwelt/ Energiesparen vom 12.06.2003 @ 09:18:31 CEST


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11.06.2003 Bundesgerichtshof bestätigt: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ve


Aktuelle Umwelttechnik News Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über den Vorrang der Erneuerbaren Energien erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin: Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein weiterer Sieg für das erfolgreiche ...

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über den Vorrang der Erneuerbaren Energien erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin: Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein weiterer Sieg für das erfolgreiche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die geltende Rechtslage erneut eindeutig unterstreicht: Das EEG ist verfassungsgemäß und EU-Rechtskonform. Die Abnahmepflicht der Energieversorger verstößt weder gegen das Gebot der Berufsfreiheit noch gegen das Prinzip der Gleichbehandelung. Damit ist einmal mehr der Versuch eines Energieversorgers gescheitert, sich auf dem Rechtsweg seiner Verantwortung für den Klimaschutz zu entledigen. Dabei muss der Energieversorger die EEG-Vergütungen lediglich auf seine Kunden umlegen und nicht selbst tragen. Damit wurde auch klargestellt, dass die Praxis von einigen Energieversorgern, die Vergütungen für eingespeisten regenerativen Strom nur unter Vorbehalt ausbezahlen, rechtswidrig ist. Wir fordern die Energieversorger auf, ihre Praxis umgehend diesem Gerichtsurteil entsprechend anzupassen. Das Gerichtsurteil zeigt, dass dieses Gesetz handwerklich ausgezeichnet gemacht ist und keine Schwachstellen bietet. Selbst die letzten Kritiker des EEG sollte nun endlich begriffen haben, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das EEG nicht nur eine Erfolgsgeschichte für Klima und Wirtschaft darstellt, sondern auch Rechtssicherheit bietet. Dies haben die Urteile des Europäische

n Gerichtshofes (EuGH) vom März 2002, des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni 2002 und nun des Bundesgerichtshofes nachdrücklich gemacht. Auch die Europäische Kommission hatte bereits im Mai 2002 erklärt, dass das EEG keine Beihilfe darstellt. Das EEG ist das derzeit wichtigste Instrument im Klimaschutz, sieht bereits erhebliche Kostensenkungen pro anno vor und übt einen beispiellosen Innovationsdruck auf die technologische Entwicklung aus. So genannte Mehrkosten für Stromkunden werden trotz steigender Menge an produzierten EEG-Stroms voraussichtlich bereits im Jahr 2007 ihr Maximum erreicht haben und danach stark abnehmen. Mit Hilfe einer zeitlich überschaubaren EEG-Umlage wird es damit möglich sein, das Energiesystem so umzugestalten, dass für künftige Generationen Umweltschäden und Folgekosten vermieden werden und sich dabei eine Zukunftsbranche mit bereits heute 130.000 Arbeitsplätzen weiterentwickelt. Herausgeber: Büro Michaele Hustedt Mitglied des Deutschen Bundestages Energiepolitische Sprecherin Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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