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 | Thema Umwelt/ Energiesparen vom 12.06.2003 @ 09:18:31 CEST
Anzeige 11.06.2003 Bundesgerichtshof bestätigt: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ve
Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über den Vorrang
der Erneuerbaren Energien erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:
Das
Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein weiterer Sieg für das erfolgreiche ...
Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über den Vorrang
der Erneuerbaren Energien erklärt Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin:
Das
Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein weiterer Sieg für das erfolgreiche
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die geltende Rechtslage erneut eindeutig
unterstreicht: Das EEG ist verfassungsgemäß und EU-Rechtskonform.
Die Abnahmepflicht der Energieversorger verstößt weder gegen das
Gebot der Berufsfreiheit noch gegen das Prinzip der Gleichbehandelung.
Damit ist einmal mehr der Versuch eines Energieversorgers gescheitert, sich
auf dem Rechtsweg seiner Verantwortung für den Klimaschutz zu entledigen.
Dabei muss der Energieversorger die EEG-Vergütungen lediglich auf seine
Kunden umlegen und nicht selbst tragen. Damit wurde auch klargestellt, dass
die Praxis von einigen Energieversorgern, die Vergütungen für eingespeisten
regenerativen Strom nur unter Vorbehalt ausbezahlen, rechtswidrig ist. Wir fordern
die Energieversorger auf, ihre Praxis umgehend diesem Gerichtsurteil entsprechend
anzupassen.
Das Gerichtsurteil zeigt, dass dieses Gesetz handwerklich ausgezeichnet gemacht
ist und keine Schwachstellen bietet. Selbst die letzten Kritiker des EEG sollte
nun endlich begriffen haben, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien
durch das EEG nicht nur eine Erfolgsgeschichte für Klima und Wirtschaft
darstellt, sondern auch Rechtssicherheit bietet. Dies haben die Urteile des
Europäische
n Gerichtshofes (EuGH) vom März 2002, des Bundesverfassungsgerichtes
vom Juni 2002 und nun des Bundesgerichtshofes nachdrücklich gemacht. Auch
die Europäische Kommission hatte bereits im Mai 2002 erklärt, dass
das EEG keine Beihilfe darstellt.
Das EEG ist das derzeit wichtigste Instrument im Klimaschutz, sieht bereits
erhebliche Kostensenkungen pro anno vor und übt einen beispiellosen Innovationsdruck
auf die technologische Entwicklung aus. So genannte Mehrkosten für Stromkunden
werden trotz steigender Menge an produzierten EEG-Stroms voraussichtlich bereits
im Jahr 2007 ihr Maximum erreicht haben und danach stark abnehmen. Mit Hilfe
einer zeitlich überschaubaren EEG-Umlage wird es damit möglich sein,
das Energiesystem so umzugestalten, dass für künftige Generationen
Umweltschäden und Folgekosten vermieden werden und sich dabei eine Zukunftsbranche
mit bereits heute 130.000 Arbeitsplätzen weiterentwickelt.
Herausgeber:
Büro Michaele Hustedt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Energiepolitische Sprecherin Bündnis 90/DIE GRÜNEN
 sanitaerbund
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