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 | Thema BHKW & KWK vom 16.10.2001 @ 11:44:11 CEST
Anzeige Gesetze zur Verbesserung der BHKW-Marktsituation - eine Übersicht
Eine Verbesserung der Marktsituation für BHKW-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 2 MW brachte die Ökologische Steuerreform aufgrund des Wegfalls der Stromsteuer (4 Pf/kWhel ab dem Jahre 2003) sowie der vollständigen Befreiung von der Mineralölsteuer...
Eine Verbesserung der Marktsituation für BHKW-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 2 MW brachte die Ökologische Steuerreform aufgrund des Wegfalls der Stromsteuer (4 Pf/kWhel ab dem Jahre 2003) sowie der vollständigen Befreiung von der Mineralölsteuer.
Durch das "Gesetz zum Vorrang erneuerbare Energien (EEG)" vom 25. Februar 2000 wurde ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, Biomasse sowie Bio-, Klär-, Deponie- und Grubengas zu verstromen. Die genaue Biomasse-Definition wurde durch die im Juni 2001 in Kraft getretene Biomasseverordnung (BiomasseV) festgelegt.
Das am 18. Mai 2000 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz)" soll KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, welche vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, im Interesse von Energieeinsparung und Klimaschutz vor den Auswirkungen der Energiemarktliberalisierung schützen.
Nach einem Kabinettsbeschluss vom 15. August 2001 wird dieses Gesetz am 01.01.2002 durch ein neues KWK-Gesetz ersetzt. Der Entwurf dieses Gesetzes sieht eine Zuschlag (Bonus) in Höhe von anfänglich 1,53 Cent je ins öffentliche Netz eingespeister Kilowattstunde Strom zusätzlich zur ausgehandelten Stromvergütung vor. Diese Zuschlagszahlung nimmt in Abhängigkeit von der Klassifizierung der KWK-Anlage (vor 1990 errichtete Altanlage, nach 1990 errichtete Neuanlage, modernisierte Anlage) kontinuierlich ab und endet spätestens im Jahre 2010.
BHKW-Anlagen bis zu einer Leistung von 2 MWel (Anlagenleistung), welche nach dem 31.12.2001 in Dauerbetrieb gehen, erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Zusatzvergütung von 2,56 Cent. Die Höhe des Zuschlages wird alle zwei Jahre um 0,15 Cent gesenkt und läuft spätestens im Jahre 2010 aus.
Brennstoffzellenanlagen erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage eine Förderung von 5,11 Cent je eingespeiste Kilowattstunde.
 bhkw-info
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