 | Thema Umwelt/ Energiesparen vom 20.12.2002 @ 08:41:05 CET
Anzeige 19.12.2002 Neu in 2003- Ökosteuer geht in die letzte Runde - Wichtige Änderungen
Zum
Fünften und hoffentlich letzten Mal müssen die Autofahrer zum ersten
Januar einer Erhöhung der Ökosteuer Tribut zollen. Um rund 3,5 Cent
werden sich die Kraftstoffe zum Jahresanfang erneut verteuern. ...
Zum
Fünften und hoffentlich letzten Mal müssen die Autofahrer zum ersten
Januar einer Erhöhung der Ökosteuer Tribut zollen. Um rund 3,5 Cent
werden sich die Kraftstoffe zum Jahresanfang erneut verteuern. Insgesamt zahlen
die Autofahrer wegen der seit knapp vier Jahren bestehenden Sondersteuer somit
17,8 Cent je Liter Kraftstoff mehr Steuer, eine durchschnittliche jährliche
Extrabelastung von rund 225 Euro für jeden Autofahrer. Weitere Neuigkeiten,
auf die sich die Kraftfahrer einstellen müssen, hat der ADAC zusammengestellt:
Auf Benzin oder Diesel, das ab dem 1. Januar noch mehr als zehn
ppm (Parts per Million) Schwefel enthält, wird eine zusätzliche Steuer
von rund 1,5 Cent/Liter erhoben. Wie die Mineralölindustrie jedoch mitteilt,
wird ab Januar flächendeckend Kraftstoff mit weniger als zehn ppm Schwefel
angeboten. Bleibt zu hoffen, dass die Industrie die Einführung des Schwefel
freien Kraftstoffs nicht zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen nutzt.
Auf Grund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Autohersteller sollen
ab 2003 nur noch Fahrzeuge mit serienmäßigem ABS angeboten werden.
Tatsächlich hat der ADAC jedoch festgestellt, dass im Kleinstwagenbereich
auch künftig noch Fahrzeuge ohne ABS ausgeliefert werden.
Die Autobahnschilder die auf die jeweils gültigen Verkehrsfunksender
hinweisen, werden zum 1. Januar aus dem Straßenbild verschwinden.
Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Ausland können ab dem 1.
Januar 2003 auch in Deutschland außergerichtlich geltend gemacht werden.
Eine spezielle Auskunftsstelle muss dem Geschädigten alle zur Regulierung
seines Schaden erforderlichen Auskünfte geben. In Deutschland über-nimmt
diese Aufgabe der Zentralruf der Autoversicherer. Ausländische Versicherungen
müssen in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen,
an den sich die Geschädigten mit ihren Forderungen wenden können.
Erhalten die Unfallopfer drei Monate lang kein Regu-lierungsangebot, können
sie ihre Ansprüche über die Deutsche Verkehrsopferhilfe e.V. in
Hamburg regulieren lassen. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
nach Unfällen im Ausland findet jedoch nach wie vor ausländisches
Recht Anwendung, das sich vom deutschen Recht wesentlich unterscheiden kann.
Im Zweifel kann nur vor ausländischen Gerichten geklagt werden.
Wer künftig ein Auto zulässt, benötigt keine Versicherungsdoppelkarte
mehr. Diese wird spätestens nach dem Ende der Übergangsfrist am 31.3.2003
durch eine einfache Versicherungsbestätigung ersetzt.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt seinen Mitgliedern
die Kaskoverträge im Neugeschäft grundlegend zu renovieren. Danach
soll es künftig weniger Typklassen und weniger Regilonalklassen geben.
Dieser schlankere Tarif soll allerdings um mehr Schadenfreiheitsklassen (25
statt 18) erweitert werden. Außerdem sollen wie bei der Haft-pflicht
die Tarifierungsmerkmale Garage und Fahrleistung auch in den Kaskobereich
Eingang finden. Welche Auswirkungen dies für die Autofahrer hat, kann
im Augenblick nicht beurteilt werden.
Voraussichtlich zum 31. August 2003 wird auf den deutschen Autobahnen ein
individuelles elektronisches Lkw-Mautsystem für alle schweren Lkw eingeführt.
Am 30. September enden die Übergangsfristen für die meisten Neuregelungen
der neuen GVO. Spätestens dann werden beispielsweise Händler mehrere
Marken nebeneinander verkaufen dürfen. Für die so genannten freien
Werkstätten muss der ungehinderte Zugang zu allen technischen Informationen
Gewähr leistet werden, den sie brauchen, um ein Fahrzeug einer bestimmten
Marke fachgerecht zu reparieren oder warten.
Das Geschmacksmusterreformgesetz, das die Europäische Designschutzrichtlinie
umsetzt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach 2003 in Kraft treten. Wenn der
Gesetzgeber hier die vom ADAC geforderte Reparaturklausel nicht aufnimmt,
ist zu befürchten, dass die Autofahrer dies mit höheren Ersatzteilpreisen
bei Karosseriereparaturen büßen müssen.
Ab dem 1. Januar 2003 müssen die Sicherungsscheine für Pauschalreisen
einheitlichen Vorgaben entsprechen. Dies soll dem Kunden die Kontrolle erleichtern,
ob er im Falle einer Insolvenz seines Reiseveranstalters ausreichend abgesichert
ist.
Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:
In Italien darf ab dem 1. Januar auf dreispurigen Autobahnen schneller gefahren
werden. Statt bisher 130 gilt künftig Tempo 150. London-Besucher müssen
vom 17. Februar an in der Innenstadt Maut zahlen, wenn sie mit dem Auto unterwegs
sind. Die Gebühren stehen noch nicht fest. Gute Nachrichten könnte
es bald für Reisende nach Tschechien und Polen geben. Die Wertgrenze für
die zollfreie Einfuhr von Waren soll angehoben werden. Bis-her galten 125 Euro
als Obergrenze, möglicherweise werden es bald 150 oder sogar 175 Euro sein.
Der
ADAC
im Internet:
www.adac.de
Quelle:
 sanitaerbund
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