Thema Bioenergie/ Biomasse vom 10.11.2006 @ 10:12:38 CET
10 Prozent Biokraftstoff bis 2015
Die Regierungskoalition hat Ende Oktober nochmals über das Biokraftstoffgesetz beraten und sich auf weitere Veränderungen geeinigt. Die Änderungen betreffen die Beimischungspflicht von Biokraftstoffen zum konventionellen Sprit, die zum 1. Januar 2007 eingeführt wird...
Nach der aktuellen Lage soll nun die Gesamtquote für Biokraftstoffe im Jahr 2009 6,25 Prozent der Umsätze für die von einem Mineralölunternehmen abgesetzten Kraftstoffe betragen. Im Folgejahr erhöht sich dieser Satz auf 6,75 Prozent. Bis zum Jahr 2015 soll die Quote auf acht Prozent ansteigen. Biokraftstoffe aus tierischen Materialien werden nicht mehr steuerbegünstigt und können auch nicht im Rahmen der Quote beigemischt werden.
Nach Meinung von Norbert Schindler, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Reinhard Schultz, SPD-Bundestagsfraktion, wird so eine größere Planungs- und Investitionssicherheit in dem sich entwickelnden Markt der Biokraftstoffe geschaffen. Durch die Einbeziehung von reinen Biokraftstoffen in die "fiktive Quote" soll es nicht zu Erhöhungen der Steuersätze von denjenigen Kraftstoffen kommen, die im Rahmen des Energiesteuergesetzes festgelegt worden sind.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, erklärte dazu: „Wir haben mit der deutlichen Ausweitung der verpflichtenden Quoten für die Zumischung von Biokraftstoffen zu fossilem Benzin und Diesel die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung deutlich angehoben. Binnen weniger als zehn Jahren werden Biokraftstoffe
einen Marktanteil von rund 10 Prozent haben. Diese Vereinbarung verschafft Planungssicherheit für Investoren und schafft die Voraussetzung für mehr Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum.“
Kelber resümierte: „Mit den Entscheidungen dieser Woche haben wir den Grundstein dafür gelegt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Energieverbrauch insgesamt deutlich zu steigern. Tatsächlich ist ein Zielwert von 30 Prozent im Jahr 2020 in greifbare Nähe gerückt.“
Kritik aber auch Lob kam vom Mineralölwirtschaftsverband. Klaus Picard, der MWV-Hauptgeschäftsführer, sagte: „Die Biokraftstofflobby hat die Festlegung von Biokraftstoffquoten erreicht, die weit über das von der EU vorgegebene Ziel hinausschießen.“ Das EU-Ziel liegt bei 5,75 Prozent. Die bei der Beimischung von Ethanol zu Ottokraftstoff gefundene Regelung begrüßte Picard: „Damit hoffen wir die Zwangsbeimischung kosteneffizient durchführen zu können.“
Als maßgebliche Standards, die für die Anrechnung bei der Beimischung sowie der Vermarktung herangezogen werden sollen, einigte man sich auf die DIN EN 14214 für Biodiesel und DIN V 51605 für Rapsöl.
Autor: S. Geitmann
Redaktion
Kommentar schreiben
Name/ Firma
Ihre e-Mail
(Ihre Mailadresse wird nicht veröffentlicht!)
Bewertung
Kategorie
Bezug
Titel
Ihr Text
Anzahl Zeichen: 0 (mind. 150 Zeichen!)
Spamschutz
E-Mail Erinnerung bei neuen Kommentaren zu diesem Artikel