Thema Energiesparendes Bauen vom 25.10.2006 @ 12:18:49 CEST
Gebäudeenergieausweis kommt ab 2008
Wer sich ein neues Auto kauft, interessiert sich unter anderem für drei Kernfragen: Welche Leistung bringt der Wagen, wie hoch ist der Verbrauch und wie ist die Ausstattung aus? Diese Daten lassen sich leicht den Fahrzeugpapieren entnehmen. Beim Erwerb einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses musste sich ein Interessent bislang mit den diesbezüglichen Angaben des Vormieters beziehungsweise Vorbesitzers zufrieden geben. Diese Situation soll sich nun ab 2008 ändern.
Die Bundesregierung hat sich nun nämlich darauf geeinigt, wie der so genannte Energieausweis für Gebäude, der im Jahr 2008 eingeführt werden soll, genau auszusehen hat. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut worden sind, soll der anspruchsvollere bedarfsorientierte Energieausweis gelten, für größere Gebäude wahlweise ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis. Mit staatlichen Fördergeldern kann dann nur noch der Hausbesitzer rechnen, dessen Domizil über einen bedarfsorientierten Energieausweis verfügt.
Notwendig geworden war die Einführung des Zertifikats wegen der Verabschiedung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" im Dezember 2002. Dort heißt es zu den Hintergründen dieser Maßnahme: „Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte nach einer Methode berechnet werden, die regional differenziert werden kann und bei der zusätzlich zur Wärmedämmung auch andere Faktoren von wachsender Bedeutung einbezogen werden, z. B. Heizungssysteme und Klimaanlagen, Nutzung erneuerbarer Energieträger und Konstruktionsart des Gebäudes. Ein gemeinsamer Ansatz bei diesem Prozess und der Einsatz von qualifiziertem und/oder zugelassenem Fachpersonal, dessen Unabhängigkeit auf der Grundlage objektiver Kriterien zu gewährleisten ist, werden dazu beitragen, gleiche Bedingungen für die Anstrengungen in den Mitgliedstaaten bei Energieeinsparungen im Gebäudesektor zu schaffen und werden für die künftigen Besitzer oder Nutzer auf dem europäischen Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz für Transparenz sorgen." Das Ziel de
s Energieausweises soll es zudem sein - so hält es die Richtlinie fest -, die CO2-Emissionen weiter zu vermindern, so wie es das Kyoto-Protokoll vorsieht.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ist hierzulande für den Energieausweis zuständig. Stephan Kohler, der Geschäftsführer der dena, zeigt sich zufrieden: „Wir begrüßen es sehr, dass sich die Koalition nun geeinigt und eine klare Regelung zum Gebäudeenergieausweis beschlossen hat." Wichtig seien hierbei nicht nur Informationen über den Energieverbrauch der jeweiligen Gebäude, so fährt Kohler fort, sondern auch konkrete Modernisierungsempfehlungen. Diese Empfehlungen sind fester Bestandteil des Energieausweises. Ausgestellt wird der Energieausweis von speziell geschultem Fachpersonal.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen des Gebäudeenergieausweises und dem dena-Energieausweis finden Sie unter www.dena-energieasweis.de. Dort ist auch die Nummer der kostenlosen Service-Hotline der dena verzeichnet.
Autor: Jürgen Brück
Bild: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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