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Thema Energiesparendes Bauen vom 30.05.2006 @ 18:03:20 CEST


Dämmung für Altbauten ab 2007 Pflicht


Die Heizung, nicht das Auto, ist der größte Energieverbraucher in Deutschlands Privathaushalten. Ende Dezember 2006 soll mit der Energieverschwendung durch schlechte Dämmung Schluss sein. Bis zu diesem Stichtag müssen auch ältere Gebäude erhöhte Anforderungen an die Dämmung erfüllen – so sieht es die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. …

Nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen ab Januar 2007 demnach gedämmt werden. Gemeint sind damit z.B. auch Spitzböden, die über eine Luke und Leiter erreichbar sind. Möglich ist neben der Dämmung zwischen den Sparren auch die kostengünstigere Isolierung der Decken zu den beheizten Räumen.
Eine nachträgliche Dämmung wird auch für zugängliche Rohrleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen verlangt.

Sonderregelungen sieht die EnEV für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern vor. Sie fallen als Alteigentümer zunächst nicht unter die Nachrüstpflicht. Wechselt allerdings in einem Ein- oder Zweifamilienhaus der Besitzer, müssen innerhalb von zwei Jahren Geschossdecken und Rohre nach den Bestimmungen der EnEV gedämmt werden.

Die Bestimmungen der EnEV greifen auch, wenn im Rahmen einer Sanierung mehr als 20% einer Bauteilfläche verändert werden. Das kann bei einer Fassadensanierung schon der Fall sein, wenn nur eine Fassadenseite renoviert wird.

Eine von der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. herausgegebene druckfrische Broschüre mit dem Titel „50 Antworten zur modernen Dämmung“ gibt Auskunft über Herstellung, anwendungstechnische Eigenschaften und Einsatzspektrum von Mineralwolle als Dämmmaterial. Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden unter: www.mineralwolle.de.

Foto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (dbu): Das Rentamt in Leinfelde Worbis bekam nach seiner ökologischen Sanierung den Thüringischen Denkmalschutzpreis

andreamkessler













     
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