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 | Thema BHKW & KWK vom 18.08.2001 @ 18:22:46 CEST
Anzeige KWK-Gesetz im Kabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 15. August den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf für ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verabschiedet....
Der Weg für dieses neue Gesetz wurde durch die Einigung der Minister Dr. Müller und Trittin geebnet. Bundesminister Dr. Müller: "Wir erfüllen mit diesem Gesetzentwurf unsere gemeinsame Zusage, das Selbstverpflichtungskonzept der Wirtschaft zu flankieren."
Wegen der großen ökologischen Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung soll die neue gesetzliche Regelung finanzielle Anreize zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Anlagen geben. Darüber hinaus wird der Zubau von kleinen Blockheizkraftwerken und von Brennstoffzellen-Anlagen durch das Gesetz flankiert.
Die Betreiber begünstigter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten bis zum Jahre 2010 Zuschlagszahlungen von insgesamt voraussichtlich 8,7 Mrd. DM. Besonders gefördert werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen. Sie erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von 5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet, der sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 27. September 2001 damit befassen wird. Das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll zum 1. Januar 2002 die Regelungen des bisherigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ersetzen.
Den Gesetzentwurf sowie eine Übersichtsbericht über die darin enthaltenen Bestimmungen können Sie beim BHKW-Infozentrum herunterladen bzw. durchlesen.
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