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Thema Kraftstoffe & Brennstoffe vom 16.03.2006 @ 23:26:43 CET


Besteuerung bleibt wie bisher – Flüssiggas 2009, Erdgas 2020


Aktuelle Erdgas, Flüssiggas News Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein neues Energiesteuergesetz beschlossen, das „Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes.“ Demnach bleibt die bisherige Steuerbegünstigung für Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020 im Kraftstoffbereich erhalten, um somit den Vertrauensschutz zu wahren und Investitionen zu schützen...

Entgegen vorherigen Vermutungen wird die Besteuerung von Gaskraftstoffen nicht einheitlich bis zum Jahr 2015 datiert. Dies hätte zwar für Flüssiggas endlich die lang ersehnte Verlängerung der Steuerbegünstigung bedeutet, die Rahmenbedingungen für Erdgas aber versc

hlechtert. Das Bundesfinanzministerium erklärte daher, dass die Steuerbegünstigung für Erdgas im Kraftstoffsektor bis zum Jahr 2020 beibehalten wird, da „die Erdgaswirtschaft im Vertrauen auf die gegenwärtige Gesetzeslage bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen hat“.

Diese Entscheidung, Erdgas als Kraftstoff wie bisher bis zum 31.12.2020 zu begünstigen, hält der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) für politisch vernünftig. Damit könne langfristig in den notwendigen Ausbau des Erdgas-Tankstellen-Netzes investiert werden. Für die Verbraucher bleibe die Anschaffung umweltschonender Erdgasautos somit attraktiv.

Weiterhin steuerbegünstigt im Mineralölsteuergesetz bleibt nach dem Gesetzentwurf entgegen vielfacher Forderung das Flugbenzin. Zukünftig entfallen soll die Steuer auf Erdgas und Mineralöl, wenn diese zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

Nach der Überzeugung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wird das neue Gesetz starke Impulse für den Klimaschutz geben. Vorerst handelt es sich dabei jedoch um den Gesetzentwurf des Kabinetts, das noch der Zustimmung des Bundestages bedarf.

Autor: Sven Geitmann

Redaktion













     
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