Thema Ökostrom vom 18.06.2001 @ 08:36:38 CEST
Anzeige Strompreiserhöhungen aufgrund EEG und KWKG nicht statthaft?!
Das Büro für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH (BET) aus Aachen hat in Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Bundes der Energieverbraucher (BdE) e. V. ein Gutachten über die Kosten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erstellt...
Das Büro für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH (BET) aus Aachen hat in Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Bundes der Energieverbraucher (BdE) e. V. ein Gutachten über die Kosten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erstellt.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Herbst/Winter waren von Energieversorger Preisaufschläge bis zu 1,5 Pfennig je Kilowattstunde Strom erhoben worden. Begründet wurde dies mit den zusätzlichen Ausgaben aufgrund der im EEG und KWKG festgelegten Mindestvergütungen.
Ergebnis des BET-Gutachtens: Allein durch das EEG wäre eine Strompreiserhöhung um durchschnittlich 0,12 Pf/kWh begründbar. Bei Betrachtung der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG ergeben sich im Bundesdurchschnitt zusätzliche Belastungen der Strompreise gegenüber dem vorherigen Zeitraum (inkl. Stromeinspeisegesetz) von 0,39 Pf/kWh im Jahr 2000 und 0,42 Pf/kWh im Jahre 2001.
Selbst ein Energieversorger ohne jede dezentrale Einspeisung - weder nach EEG noch nach KWKG - könnte mit der Einführung dieser beiden Gesetze eine Strompreiserhöhung um maximal 0,9 Pf je Kilowattstunde begründen.
Preisaufschläge um 1 Pfennig und mehr sind nach dem BET-Gutachten nicht statthaft.
 bhkw-consult
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