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 | Thema Investment & Finanzierung & Förderung vom 21.09.2004 @ 12:41:56 CEST
Attraktive Windpark Investments als insolvenzgeschützte Lebensversicherung
Lebensversicherungen in der konventionellen Art und Weise stellen für den Anleger stets eine „Black Box“ dar. Der Sparer zahlt hier monatlich Beiträge ein, muss sich aber hinsichtlich des „Returns“ auf die Zusagen der Versicherungsgesellschaft verlassen. Andererseits bietet das Lebensversicherungs-Sparen sofern die Police noch im Jahr 2004 abgeschlossen und mindestens eine Beitragszahlung geleistet wird, den besonderen Reiz der Steuerfreiheit. Doch Anleger, die die Steuerbegünstigungen für Lebensversicherungen noch bis Ende dieses Jahres nutzen wollen, müssen nicht in eine black Box einzahlen...
Mit der windlife®-Lösung schlägt der Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe. Er zeichnet beispielsweise die Inhaber-Schuldverschreibung eines Windparks in Süd-Niedersachsen. Die Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2004 vorgesehen. Der Anlagenhersteller übernimmt die Zwischenfinanzierung und das Projektierungsrisiko. Die Anleihe ist als Staffelzinsanleihe mit einem attraktiven Zinssatz von 7 % für die ersten 5 Jahre ausgestaltet. Ab dem 6. Jahr bis zum Laufzeitende (20 Jahre) erhöht sich der Zinssatz auf 15 % im Jahr.
Entscheidungen über die Wiederanlage der Zinsen trifft der Anleger ganz individuell bzw. in Absprache mit seinem persönlichen Vermögensberater. Dieses Depot bzw. die gezeichneten Inhaber-Schuldverschreibungen bringt der Anleger im zweiten Schritt als Einmaleinlage in eine Lebensversicherung ein, die den nach deutschem Steuerrecht erforderlichen Kriterien (bis 31.12.2004) entspricht. Hinsichtlich des Bankdepots bzw. der Vermögensverwaltung bleibt für den Anleger alles beim Alten. Über einen Vermögens-verwaltungsvertrag sowie einen Kooperationsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Hausbank des Anlegers werden die gezeichneten Inhaberschuld-verschreibungen des Windparks bei der Hausbank des Investors und nicht bei der Versicherungs-gesellschaft verwahrt und verwaltet. Jederzeitige Transparenz ist somit für den Investor gegeben.
Mit der Optimierungslösung – der Versicherungskonzeption windlife® – kann der Investor die Zinserträge aus der Inhaberschuldverschreibung, sofern er keine Auszahlungen während einer 12-jährigen Mindestlaufzeit wünscht, steuerfrei vereinnahmen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Investor mit der Lebensversicherungsgesellschaft noch in 2004 eine Police abschließt und als Beitragszahlung die gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen einbringt.
Dieses Anlagekonzept eignet sich besonders für Freiberufler und selbstständige Unternehmer, welche naturgemäß höheren beruflichen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Eines der Privilegien, in deren Genuss der Anleger automatisch durch die Lebensversicherungspolice kommt, ist das Insolvenzprivileg, welches aus dem Lebensversicherungsdepot ein pfändungsfreies Kapital werden lässt. Gläubiger kommen an die gezeichneten Inhaber-Schuldverschreibungen des Windparks in Südniedersachsen, die der Anleger in die Lebensversicherung eingebracht hat, nicht heran, sofern nahe Angehörige (Ehegatte und/oder direkte Nachkommen) begünstigt sind.
Quelle: creativ concept energy GbR
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